Verwandtschaft 5. Grades: Beziehung zu Urgroßnichte/Urgroßneffe und Urgroßtante/Urgroßonkel

Theoretisch können die Verwandtschaftsgrade immer weiter geführt werden, so dass jede erdenkliche Beziehung abgedeckt werden kann. In der Praxis ist es aber üblich, die Verwandtschaftsbeziehungen nur bis zum 5. Grad zu benennen. Alle weiteren Grade werden dann als Ahnengemeinschaft klassifiziert. Lesen Sie alles Wissenswerte zur Verwandtschaft fünften Grades.

Von Claudia Rappold

Urgroßnichten und Urgroßneffen

Als Verwandte 5. Grades werden einerseits Urgroßnichten und Urgroßneffen bezeichnet. Hierbei handelt es sich um den Urenkel des Bruders oder der Schwester. Die Urenkel eines Cousins werden dagegen als Urgroßnichten oder Urgroßneffen 2. Grades bezeichnet.

Urgroßtanten und Urgroßonkel

Daneben fallen auch noch Urgroßtanten und Urgroßonkel in die Klassifikation des 5. Grades. Bei diesen handelt es sich um den Bruder oder die Schwester der eigenen Urgroßmutter oder des Urgroßvaters.

Insgesamt werden diese Bezeichnung aber nur selten gebraucht und sind im Alltag kaum üblich. Stattdessen sind sie vor allem für die Ahnenforschung relevant.