Die Bedeutung der Farben bei Medikamentenrezepten

Um verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke zu erhalten, bekommt der Patient vom behandelnden Arzt ein Medikamentenrezept. Dieses kann verschiedene Farben mit unterschiedlicher Bedeutung haben.

Von Jens Hirseland

Definition Medikamentenrezept

Geht man zu einem Arzt, besteht die Möglichkeit, dass man ein so genanntes Rezept erhält. Bei einem solchen Medikamentenrezept handelt es sich um eine schriftliche und formelle Aufforderung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes an die Apotheke, dem Patienten ein bestimmtes Arzneimittel oder medizinisches Hilfsmittel herauszugeben.

Verordnungen

Da ein Apotheker dem Kontrahierungszwang oder Abschlusszwang unterliegt, muss er das verordnete Medikament in einem angemessenen Zeitraum herausgeben. Nur wenn

  • mögliche pharmazeutische Bedenken
  • Unklarheiten oder
  • der Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch

bestehen, darf der Apotheker die Herausgabe des Mittels verweigern.

Im Sinne der Arzneimittelverordnung handelt es sich bei Rezepten um Urkunden. Während früher die im Rezept verordneten Arzneien in den Apotheken noch selbst hergestellt wurden, kommen heute in der Regel Fertigarzneimittel zur Anwendung.

Farben

Bei einem Medikamentenrezept unterscheidet man zwischen verschiedenen Farben. So gibt es rosafarbene Rezepte und grüne Rezepte. Dadurch differenziert man zwischen so genannten Kassenrezepten und Privatrezepten.

Rosa Rezepte

Das rosafarbene Formular wird für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen verwendet. Man benutzt es, um verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen. Nach Vorlage des Rezepts in einer Apotheke muss der Patient nur noch die Selbstbeteilungskosten bezahlen.

Grüne oder blaue Rezepte

Das grüne Rezept, das auch als Privatrezept bezeichnet wird, ist für Patienten, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. In diesem Fall muss der Patient die Kosten für das verordnete Medikament in der Apotheke selber bezahlen.

Für den Fall, dass es sich bei einem verschriebenen Medikament nicht um eine Kassenleistung handelt, erhält auch ein Patient, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, das grüne Formular. In manchen Fällen wird auch ein blaues Formular als Privatrezept verwendet.

Das grüne Rezept wurde vor einigen Jahren gemeinsam vom BAH (Bundesverband der Arzneimittelhersteller), dem deutschen Apothekerverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelt. Da die Kosten für bestimmte Medikamente nicht mehr von den Krankenkassen übernommen wurden, kam es zeitweise zu einem drastischen Rückgang des Verkaufs dieser Arzneimittel.

Durch die Einführung des grünen Rezepts hat sich dies jedoch wieder verbessert, da inzwischen rund 70 Prozent der Ärzte in Deutschland dieses Privatrezept verwenden und damit auch nicht verschreibungspflichtige Arzneien verordnen.

Das grüne Rezept muss der Patient stets selber bezahlen. Im Falle von außergewöhnlichen finanziellen Belastungen kann er jedoch dieses Rezept bei der Einkommenssteuererklärung angeben.