13. Dezember 2007
In seinem Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm den Eltern eines vierjährigen Kindes, das im Wachkoma liegt, das Recht zugesprochen, die Entscheidung über ein Ende der künstlichen Ernährung zu treffen. Laut Beschluss liege kein Verdacht auf Missbrauch des Sorgerechts vor. Zuvor hatte das Gericht einen Beschluss des Amtsgerichts Minden aufgehoben, durch den den Eltern das Sorgerecht teilweise entzogen wurde. Ein Behandlungsfehler hatte zu einem nicht rückgängig zu machenden Hirnfehler geführt.
Nach Überzeugung des Gerichts haben sich die Eltern des Kindes viel Zeit mit der Entscheidung genommen. Daher erscheine der Entschluss nachvollziehbar und diene dem Kindeswohl.
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