Gericht erlaubt Geschlechtsumwandlung für Gefängnisinsassen

Von Marion Selzer
10. September 2012

Ein Gericht im amerikanischen Bundesstaat Massachusetts hat nun beschlossen, dass Häftlingen eine Geschlechtsumwandlung zustehe, solange es sich bei ihnen um ein medizinisches Bedürfnis handelt.

So wurde einem Mann der Wusch nach einer Geschlechtsumwandlung stattgegeben, der 1990 seine Frau ermordet hatte. Bislang verwehrte ihm die Gefängnisverwaltung die Geschlechtsumwandlung, weil befürchtet wurde, der Mann könne damit leicht zum Opfer seiner Mitgefangenen werden. Da es sich bei ihm aber nachweislich um ein medizinisches Bedürfnis handele, entschied der Richter jetzt, dass eine Geschlechtsumwandlung erfolgen dürfe.