Hilfe! Mir wird Nötigung/Vergewaltigung angelastet.

Hallo Forenmember,

ich bin ganz neu hier und bin auf der Suche nach Rat, wie ich mich in entsprechender Situation verhalten soll.

Letztens hatte ich einvernehmlichen Sex mit einer Freundin (sie nimmt die Pille und sie hat mich dazu aufgefordert), bei dem sie meinte ich soll nicht "fertig" machen, was ich so verstanden habe wie ich soll nicht in sie reinspritzen.
Gesagt getan, also habe ich ihn rechtzeitig rausgeholt und in ein seperates Tuch gespritzt. Im Nachhinein meinte sie dann, sie meinte damit das sie nicht wollte das ich zum Orgasmus komme. Mittlerweile sind wir miteinander verkracht und sie will mich nun anzeigen, weil ich gegen ihren Willen in ihrer Anwesenheit gekommen bin und sie sich genötigt/missbraucht/vergewaltigt fühlt.

Wie soll ich mich nun verhalten und welche Aussichten hat solch ein Verfahren? Wie stehen die Chancen, dass ich bestraft werde? Ich hatte zu keiner Zeit die Absicht gegen ihren Willen zu handeln!

Bitte helft mir!

Danke.

Antworten (8)
Moderator
Hallo Gandalf!

Das geht ja weiter... Und ich hatte schon gehoffe, die Sache würde im Sande verlaufen. Dem Grundsatz "im Zeifel für den Angelklagten" kann ich so nicht stehen lassen... Denn mit der (eventuell unter Eid gemachten) Aussage der Klägerin sind ja schon die Zweifel ausgeräumt... Und da können hunderte Aussagen, dass das bei dir nicht vorstellbar ist...
Ich will dir keine Angst machen, aber seh das nicht so locker, dich mit ihr gerichtlich auseinanderzusetzen. Das geht wirklich nur mit einem Anwalt der auf Strafsachen und dann am besten noch für Vorwürfe der sexuellen Gewalt spezialisiert ist.
Wie lange das zwischen Anzeige und Ermittlungen dauert, kann man nicht sagen. Es könnte sein, dass die Polzei gleich am selben Tag bei dir klingelt, es kann aber auch Monate dauern. Wenn nicht zu erwarten ist, dass du etwas verschwinden lassen oder verschleiern wirst, werden die das nicht so eilig haben. Und nachdem du ja schon gewarnt warst durch die Aussage, dass sie dich anzeigen will, hättest du ja schon Beweise verschwinden lassen können. Insofern denke ich, dass nichts akut ansteht.

Beweis icq: Ob das zugelassen wird oder nicht, kann dir warscheinlich nur der Anwalt sagen. Aber heb das unbedingt auf, speicher es ab und sichere es noch 20 mal... Denn auch wenn das nicht als Beweis möglich ist, kann der Anwalt gut damit arbeiten.

Ich denke, dass das noch eine längere Geschichte wird - und ich hoffe, dass dich das nicht zu sehr bei deiner Forbildung beeinflusst, ablenkt.

toi, toi, toi!

Kermit

ICQ-Verlauf als Beweismittel?

Hallo nochmal,

das beruhigt mich schonmal.

Wir haben ausschließlich (neben Anrufen) per SMS (hab noch alle) und ICQ (Instant Messenger) Kontakt gehabt.

Dient ein kompletter ICQ-Verlauf von August bis heute, indem man auf einigen hundert Seiten den Verlauf des Kennenlernens bis heute zum Streit nachlesen kann, als Beweismittel vor Gericht? Da sieht man auch, dass sie mir das, dass sie eigentlich keinen Sex wollte, auch erst nach dem Sex geschrieben hat.

Beste Grüße

Gandalf

Also

Erstens wenn keine Zeugen da sind Im Zweifel für den angeklagten.
Dan vor Gericht einen Pyschologen ratschlag einforder was er dazu meint.
Dann wenn er zweifelt an dem das es "Missbrauch" war dan bist du schuldfrei.
Also Ich bezweifel das sie nen Psychologen gelügen kann
LG

Ich bins nochmal

Mittlerweile meint sie mich auch wegen einem anderen Mal anzeigen zu wollen, wo wir Sex hatten und sie nachher zu mir meinte, es nicht gewollt zu haben.

Sie hatte erst Nein gesagt, dann hatten noch weiter gekuschelt und nach einiger Zeit hatte sie dann Ja zum Sex gesagt. Einige Tage später meinte sie dann, sie hätte den Sex nicht gewollt und hätte nur Ja gesagt aus Angst ich würde ihr was antun wenn sie das zweite Mal nein sagt. (Sie ist Missbrauchsopfer).

Wie kann die Situation bewertet werden? Zu dem Zeitpunkt wo ich gefragt habe, hat sie ja "Ja" gesagt. Erst später meinte sie, sie hätte es nicht gewollt. Für mich ist ein "Ja" ein ja und ich habe mir auch keine Gedanken darüber gemacht, dass es eventuell ein "Nein" sein könnte. Ich habe wie gesagt nie Gewalt angewendet. Sie unterstellt mir zudem, ich hätte sie nur das zweite mal gefragt, weil ich weiß dass die dann wegen ihrer Vorgeschichte "ja" sagen würde (was definitiv nicht der Fall ist, da sie mir die Problematik erst nach diesem Mal erklärt hatte).

Wie wahrscheinlich ist in dem Fall eine Anzeige?

Hat jemand Erfahrung, wie lange es von einer Anzeige bis zum Gerichtsverfahren dauert?

Generell hätte ich kein Problem mich gerichtlich mit ihr auseinander zu setzen, da ich ja selbst weiß, dass ich zu keinem Zeitpunkt was wollte, was sie nicht wollte. Das Problem ist nur, dass ich momentan in einer beruflichen Weiterbildung bin, in der ich mir keinen einzigen Fehltag erlauben kann. Das heißt ich würde enorm was versäumen, wenn ich zwischen 7 und 15 Uhr auf irgendwelche Termine müsste.

Gandalf

Danke!

Hallo nochmal,

danke für eure Ratschläge!

Mittlerweile meint sie, dass die Anzeige daran scheitern würde, dass sie Angst hat, zur Polizei zu gehen. Sie meint aber immernoch, dass ich sie vergewaltigt habe. Angezeigt werde ich wohl von ihr dochnicht.

Das seperate Tuch habe ich vor dem Sex geholt. Sie meinte, sie hätte mich zweimal gefragt, wofür ich das Tuch brauche, wenn ich nicht fertig mache. Daran kann ich mich nicht erinnern. Vielleicht hat sie es wirklich gesagt, aber ich empfinde es als unwahrscheinlich, dass ich etwas nicht höre, wenn es jemand zweimal sagen würde.

Ich habe mich auch kundig gemacht wie Vergewaltigung eigentlich definiert ist. Ich habe weder eine Straftat angedroht, sie noch betäubt oder in meine Gewalt gebracht. Das einzige was sie stört ist, dass ich gekommen bin (sie ist übrigens auch gekommen und sie hat selbst darauf hingearbeitet).

Ich werde einfach mal abwarten.

Danke & Gruß

Gandalf

...

So wie Du den Sachverhalt schilderst...
solltest Du mit dieser Frau auf keinen Fall mehr sprechen - das ist das eine.
Das andere ist, dass dieser Vorfall, so wie Du ihn beschreibst, kein Missbrauch und oder eine Vergewaltigung darstellt. Was die sexuelle Nötigung betrifft - da frage ich mich wer wen nötigt und in einem Verfahren sicher auch der Richter...
Tu es mit einem Lächeln ab ist mein Ratschlag.

....

Ich kann dir nur Raten einen Anwalt aufzusuchen.
Mit sowas sollte man nicht so leichtferztig umgehn.
In 99 % bekommt die frau vor Gericht recht.
Du bist nicht Kachelmann, da hat nur Geld und Promi dasein die hauptsache gespielt.

Moderator
Hallo Gandalf

Scheiß Situation....

Zuerst: Mach dir sowas wie ein "Tagebuch" in dem du alles haarklein niederschreibst. Auch alle Gespräche mit ihr. Vor allem das, wie du das "nicht fertig machen" verstanden hast und wie sie es gemeint hat. Diese Notizen sind wichtig, weil - je öfter du darüber nachdenkst oder redest - sich Erinnerungen verwischen können.

Geh zum Anwalt! Eine Rechtsschutzversicherung hilft dir dabei nur bedingt - wenn du wegen Verläumdung gegen sie vorgehen willst ja, bei der Verteidigung gegen die Vorwurf sexueller Nötigen nein - denn das ist eine Vorsatztat und die ist in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen. Trotzdem: du brauchst einen Anwalt. Wenn du dir finanziell keinen leisten kannst (Rentner, HartzIV, Student...) dann kannst du dir gegen Vorlage deiner Einkommensverhältnisse einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

Red nicht mehr mit ihr! Sollte es wirklich zu einer Anzeige kommen dann geh sofort zum Anwalt (also vorher um den Beratungsschein kümmern und um einen geeigneten Anwalt für Strafrecht). Aber vielleicht verläuft das alles im Sande...

Der Anwalt wird sicher die Frage stellen, wo das "separate Tuch" herkam. Das müsste sie ja vorher gesehen haben. Und Sex ohne Orgasmus? Naja, das sind Fragen, die der Anwalt klären muss. Aber vermeide den Umgang und vermeide irgendwelche Streitgespräche mit ihr!

Ich drück dir die Daumen!!!!

Viele Grüße
Kermit

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