Welchen Nachnamen das Kind bekommt

In Deutschland muss jedes Baby eine Geburtsurkunde erhalten. Diese enthält u.a. die Vornamen sowie den Nachnamen des Babys.

Von Claudia Haut

Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt. Neben sämtlichen Vornamen des Babys steht dort auch der Nachname.

Bei gleichem Nachnamen

Haben sowohl Mutter als auch Vater den gleichen Nachnamen, so ist die Sache ganz einfach: das Baby erhält ebenfalls diesen Nachnamen. Nur wenn Mutter und Vater unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, kann dies im Einzelfall anders sein.

Bei unterschiedlichem Nachnamen

Schwieriger wird es, wenn Mutter und Vater unterschiedliche Nachnamen haben. Dies kann sowohl dann sein, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder wenn sie bei der Hochzeit beide ihren Namen behalten haben bzw. einer von beiden einen Doppelnamen gewählt hat.

In diesem Fall ist es so geregelt, dass die Eltern, wenn sie beide über das Sorgerecht für das Baby verfügen, einen Nachnamen aussuchen können. Das Baby erhält dann entweder den Nachnamen der Mutter oder den Nachnamen des Vaters als Geburtsname.

Die Eltern müssen dies meist beim Standesamt mit einer gesonderten Erklärung bescheinigen.

Bei alleinigem Sorgerecht

Haben die Eltern nicht das gemeinsame Sorgerecht für das neugeborene Baby, so verhält es sich ein wenig anders. In diesem Fall bekommt das Baby automatisch den Nachnamen des Elternteils, das das Sorgerecht für das Baby hat.

Hat also beispielsweise die Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Baby, so bekommt das Baby auch automatisch ihren Nachnamen.

Sofern die sorgeberechtigte Person jedoch möchte, dass das Baby den Nachnamen des anderen Elternteils bekommt, so ist auch dies möglich. Dies gilt natürlich nur dann, wenn auch die Person damit einverstanden ist. Dieser Verwaltungsvorgang ist jedoch in der Regel kostenpflichtig.

Beim zweiten Kind

Wird das zweite Kind des Paares geboren, so erhält dieses automatisch den gleichen Nachnamen wie das erste Kind. Es ist also nicht möglich, dass das erste Kind eines Paares einen anderen Nachnamen trägt wie das zweite Kind des gleichen Paares.

Sonderfälle

Auch bei Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen und unterschiedlichen Nationalitäten kann es weitere Sonderregelungen geben. Diese können beim zuständigen Standesamt erfragt werden.

Sollte es vorkommen, dass sich die Eltern nicht einigen können, welchen Nachnamen das Baby bekommt, so entscheidet ein Gericht, ob Mutter oder Vater den Namen wählen können.