12. April 2010
Nebenwirkungen sind unerwünschte Wirkungen bei der Einnahme von Arzneimitteln. Sie haben jedoch nicht nur eine gesundheitliche Seite, sondern auch eine rechtliche.
Unter Nebenwirkungen versteht man in der Medizin unerwünschte Effekte bei der Einnahme von Arzneimitteln. Oftmals bezeichnet man eine solche Wirkung auch als unerwünschte Arzneimittelwirkung (UAW). Gesetzlich definiert man Nebenwirkungen als "schädliche unbeabsichtigte Reaktionen, die beim bestimmungsmäßigen Gebrauch von Arzneimitteln auftreten." Abgegrenzt werden Nebenwirkungen von Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder einer Überdosierung.
Unterteilt werden unerwünschte Arzneimittelwirkungen in dosisabhängige und arzneimitteltypische Nebenwirkungen sowie dosisunabhängige Nebenwirkungen wie z.B. Überempfindlichkeitsreaktionen auf ein Medikament. Je nachdem, wie schwer eine Krankheit ist, müssen behandelnder Arzt und Patient das Risiko von Nebenwirkungen mit dem Nutzen eines Arzneimittels abwägen.
Neben gesundheitlichen Aspekten, gibt es jedoch auch einige rechtliche Punkte zu beachten. So sind Pharmaunternehmen dazu verpflichtet, den Patienten über sämtliche möglichen Nebenwirkungen eines Medikaments in einer Begleitinformation, die man als Packungsbeilage oder Beipackzettel bezeichnet, zu informieren. Dazu muss der Hersteller des Arzneimittels alle Nebenwirkungen, die bislang bekannt geworden sind, auswerten und zusammenfassen. Unterlässt ein Hersteller es jedoch, über solche unerwünschten Arzneimittelwirkungen zu informieren, kann er nach Paragraph 84 des Arzneimittelgesetzes (AMG) für die Folgen der Nebenwirkungen haftbar gemacht werden. Auch wenn eine Nebenwirkung nur einmal in 10.000 Fällen auftritt, muss der Hersteller des Medikaments darüber in der Packungsbeilage informieren. Dazu gehören ebenso Verdachtsfälle oder Ereignisse, die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitgeteilt wurden, obwohl noch keine zahlenmäßige Erfassung vorliegt. Auch auf die exakten Häufigkeitsangaben der Nebenwirkungen muss der Hersteller achten. Darüber hinaus muss lückenlos über Wirkungen und Inhaltsstoffe der Arzneimittel informiert werden.
Nebenwirkungen können sowohl harmlose Begleiterscheinungen, wie z.B. Müdigkeit, aber auch schwerwiegende Beschwerden verursachen. Zu den bekanntesten Fällen von schwerwiegenden Nebenwirkungen gehört das Medikament Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid, das in den 60er Jahren zu schwerwiegenden Missbildungen bei tausenden von Embryos führte.
Für den Fall, dass ein Patient nach der Einnahme eines Arzneimittels Nebenwirkungen an sich beobachtet, sollte er so schnell wie möglich den behandelnden Arzt oder Apotheker darüber informieren. Diese melden Nebenwirkungen oder Verdachtsfälle an die Arzneimittelkommission. Auf keinen Fall sollte der Patient das Mittel eigenmächtig absetzen oder die Dosierung verändern.
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