Neue Regeln für Tablettennamen - Irreführende Werbung verboten

Von Nicole Freialdenhoven
22. März 2013

Immer mehr Medikamentenhersteller setzen heute auf auffällige Namen für ihre Produkte oder auf Zusätze wie "super" und "forte", mit denen sie die besondere Wirkung ihrer Tabletten anpreisen wollen. Auch verharmlosende Namen, gerade für die Antibabypille, wurden von den Arzneimittelprüfern beanstandet. Daher hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun eine neue Richtlinie erlassen, die den Pharmaherstellern engere Grenzen bei der Namensgebung setzt.

So sollen Zusätze wie "super" ebenso strenger geprüft werden, wie verniedlichende Bezeichnungen, die das Risiko der Produkte herunterspielen. Aber auch Namensähnlichkeiten sollen in Zukunft verhindert werden, damit es in der Apotheke oder bei Notfällen im Krankenwagen nicht zu lebensgefährlichen Verwechslungen kommt, wenn der Sanitäter den Namen des benötigten Medikamentes falsch versteht.

Bislang musste das BfArM immer erst nachträglich vor Gericht gegen die Pharmakonzerne vorgehen und zog dort häufig den Kürzeren. Mit der neuen Richtlinie wird nun der Spieß umgedreht. Allerdings gelten die Regeln nur für alle zukünftigen Mittel: Was heute schon "forte" oder "Petibelle" heißt, darf auch weiterhin so heißen.