Notdienstgebühr wird von Krankenkasse finanziert

Von Jessica Sperling
12. Mai 2009

Die Beratungsstelle Rostock der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland weist darauf hin, dass die Krankenkasse die Notdienstgebühr übernimmt, sofern es sich um ein eilbedürftiges Rezept handelt. Dies ist der Fall, wenn auf dem Rezept "noctu" vermerkt ist.

Wird das Rezept unverzüglich bei der Apotheke vorgelegt, so muss der Patient lediglich nur die regulären Kosten tragen. Die Notdienstgebühr fällt nur einmal pro Besuch an, unabhängig von der Anzahl der Medikamente und beträgt 2,50 Euro. Die Arzneimittelverordnung besagt, Apotheken dürfen Werktags von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen eine Notdienstgebühr berechnen, vorausgesetzt die Inanspruchnahme liegt außerhalb der Öffnungszeiten.