Apotheken dürfen keine Rabatte mehr auf Medikamente geben

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
10. September 2010

Wie in vielen Branchen, herrschen auch zwischen Apotheken Preisschlachten wenn es darum geht neue Kunden für sich zu gewinnen. Viele Apotheken boten ihren Kunden daher Rabatte auf viele ihrer Medikamente an. Dem Konkurrenzkampf der Apotheken wurde jetzt aber durch den Bundesgerichtshof ein Ende gesetzt.

Apothekenkunden zahlen bei der Apotheke für jedes verschreibungspflichtige Medikament eine Rezeptgebühr, diese beträgt 10% des Medikamentenpreises, mindestens fünf höchstens aber zehn Euro. Auf diese Gebühr haben einige Apotheken einen Rabatt gewährt, der entweder direkt erlassen wurde oder in Form einer Gutschrift an den Kunden ging. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt für gesetzeswidrig erklärt, da die Apotheken damit gegen die Arzneimittelpreisverordnung verstoßen. Weiterhin erlaubt bleiben aber die kleinen Zugaben wie Taschentücher oder ein Probepäckchen Hustenbonbons, die man bei seinem Einkauf bekommt.