31. Januar 2005
Vom Arzt ausgestellte Rezepte für Arzneimittel haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Darauf weist das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau hin.
Ein rotes Rezept (Papier weiß, Aufdruck rot) ist für Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Es gilt einen Monat. Gelb sind Betäubungsmittel-Rezepte; in der Regel betreffen sie starke Schmerzmittel. Diese Verordnung muss innerhalb von sieben Tagen eingelöst sein. Für Privatrezepte verwenden die meisten Ärzte blaue Vordrucke. Sie sind ein halbes Jahr gültig.
Neu ist das grüne Rezept. Darauf trägt der Arzt Medikamente ein, die er empfiehlt. Sie sind unbegrenzt gültig und werden von den Kassen nicht erstattet.
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