14. August 2007
Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate zur Unterstützung einer Krebsbehandlung erstatten, berichtet die Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichts Dresden, das jetzt rechtskräftig geworden ist (Az.: S 28 KR 534/05).
Begründung: Die Misteltherapie gilt innerhalb dieser besonderen Therapierichtung als Standard in der Krebsbehandlung.
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