13. Oktober 2010
Wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) mitteilt, sollen Patienten, die bei der AOK versichert sind, nur noch in Notfällen behandelt werden oder die Patienten müssten einige Leistungen selber bezahlen, weil das von der AOK zugesicherte Budget nicht mehr ausreicht. So sind also etwa vier Millionen Versicherte davon betroffen, wozu auch die Versicherten der Knappschaft und der IKK Wohnortkassen gehören.
Bei den anderen Ersatzkassen und auch Betriebskrankenkassen wurden die Budget-Berechnungen in der notwendigen Höhe durchgeführt, so dass sich wohl die AOK verrechnet hat. Jetzt sind die betroffenen Patienten mal wieder die Leidtragenden, denn es kann sein, dass die Zahnärzte auf eine private Abrechnung bestehen, wenn beispielsweise eine schmerzstillende Spritze, die zwar nur 6,90 Euro kostet, oder auch eine intakte Füllung durch anderes Material ersetzt werden soll.
Wie aber die AOK ihren Versicherten empfiehlt, sollten die betroffenen Patienten dies nicht akzeptieren, denn die AOK übernimmt nicht die Kostenerstattung für private Abrechnungen, so dass der Patient die Rechnung selber bezahlen muss. Ein Schiedsgericht soll aber jetzt für Klärung sorgen.
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