Frage zur Abrechnung

Wir hatten einen patienten mit falithrom aus diesen gründen konnten wir in der ersten sitzung nur den lockeren teil eines zahnes entfernen um ihm vorerst die schmerzen zu nehmen. in der zweiten entfernten wir in komplett per aufklappung. wir rechneten für die erste ne x2 ab und für die zweite ne ost1. der fall wurde abgelehnt habt ihr ne gute idee was man abrechnen kann das das durch geht

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