Nicht alle Tabletten dürfen geteilt werden

Von Carina Simoes Soares
29. Dezember 2010

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände teilt mit, dass man sich, bevor man eine Tablette teilt oder gar pulverisiert, durch ärztliche Beratung vergewissern sollte, ob dies auch problemlos möglich ist.

Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut gab bekannt, dass im Jahr 2009 rund 18 Millionen Patienten verschreibungspflichtige Tabletten zu sich nahmen, die nicht geteilt werden durften, es bei einem Großteil aber wahrscheinlich trotzdem geschehen ist. Meist gibt auch schon der Beipackzettel Informationen darüber, ob eine Teilung erlaubt ist. Wenn sie nämlich nicht ausdrücklich erlaubt ist, kann eine Teilung durchaus die Wirkung des Medikaments abschwächen oder sogar verändern. Nebenwirkungen sind dann nicht ausgeschlossen.

Generell kann man davon ausgehen, dass eine Teilung des Präparats erlaubt ist, sobald eine dafür vorgesehene Rille existiert. Aber auch das sei keinerlei Garantie - eine Bestätigung durch einen Arzt oder Apotheker sei nie verkehrt, so der Verband weiter.