Der Inhalt zählt: Plastikgeschirr kann von Reisenden im Urlaub nicht als Mangel deklariert werden

Von Laura Busch
7. Februar 2011

Wenn der Inhalt stimmt, ist die Verpackung nachrangig, jedenfalls gilt dies in einem Pauschalurlaub. Wenn Reiseveranstalter ihre Getränke in Plastikbechern anbieten, stellt dies kein Mangel dar, urteilte das Amtsgericht Duisburg (Aktenzeichen: 53 C 4617/09).

Im konkreten Fall hatte eine Gruppe von Urlaubern nach einer Pauschal-Reise nach Ibiza Beschwerde eingelegt, weil unter anderem die Liegen sehr nahe am Pool waren, und es Getränke nur in Plastik gab. Das Gericht erklärte jedoch, Flüssigkeiten könnten "ohne Weiteres aus Plastikbechern zu sich genommen werden, ohne dass damit eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung verbunden wäre".

Es sei darüber hinaus oft auch so, dass Veranstalter Plastik einsetzen, damit es in den Anlagen draußen nicht zu Glasbruch kommt.