Querschnittslähmung als Strafe für Jahre zurückliegende Tat in Saudi-Arabien

Von Melanie Ruch
5. April 2013

Vor zehn Jahren hatte ein heute 24-jähriger Saudi-Arabier seinen damaligen Kumpel so schwer am Rücken verletzt, dass dieser seitdem querschnittsgelähmt ist. Die Scharia, die islamische Rechtsordnung, hat für solche und ähnliche Fälle vorgesehen, dass die Täter die gleiche Strafe erleiden sollen wie ihre Opfer. Nun hat ein Gericht in Saudi-Arabien den jungen Mann zur Querschnittslähmung verurteilt.

Entgehen könnte er dieser grausamen Strafe nur, wenn er dem Opfer eine Entschädigung von 208.000 Euro zahlt. Dabei hatte der Mann schon im Alter von 14 Jahren eine Haftstrafe für seine Tat verbüßt. Da seine Familie das Geld alleine nicht aufbringen kann, bittet die Mutter des jungen Mannes nun um Spenden.