Untermieter verschwiegen - Gericht erlaubt fristlose Kündigung

Von Dörte Rösler
2. Oktober 2013

Ein Untermieter senkt die monatlichen Kosten. Wer seine Wohnung ohne Rücksprache mit dem Vermieter weitervermietet, riskiert jedoch die Kündigung. Das Amtsgericht München hat einem Vermieter sogar den fristlosen Rauswurf ohne vorherige Abmahnung erlaubt - weil der Mieter seinen jahrelangen Untermieter leugnete.

Vertrauensverhältnis zum Vermieter gestört

Gegenüber seinem Vermieter behauptete der Mieter, dass er lediglich einen Freund zu Besuch hätte. Der Betroffene gab die Adresse gegenüber der Polizei jedoch als seinen festen Wohnsitz an. Um den Schwindel perfekt zu machen, informierte er die Beamten außerdem darüber, dass ihm der eigentliche Mieter verboten hätte, sich offiziell bei den Behörden anzumelden.

Die zuständige Richterin sah darin ausreichend Gründe für ein Räumungsurteil. Neben der illegalen Untervermietung habe der Mieter auch das Vertrauensverhältnis zum Vermieter zerstört. Erschwerend kam hinzu, dass es sich um eine öffentlich geförderte Wohnung handelte, die so jahrelang von einer unberechtigten Person bewohnt wurde.