Auch ohne Ankündigung einer Modernisierung ist eine Mieterhöhung rechtens

Die Kosten für Renovierungen durch Vermieter können auf die Mieter verteilt werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. März 2011

Wenn ein Vermieter eine Modernisierung plant und durchführt, kann er anschließend die Kosten auf die Mieter umlegen, auch wenn die Baumaßnahme vorher nicht angekündigt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat so jetzt entschieden, obwohl das Gesetz eine Pflicht zur Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen vorsieht.

Modernisierung trotz Einspruch des Mieters rechtens

Aber dies dient im Prinzip nur dazu, dass ein Mieter sich auf eine Mieterhöhung einstellen und gegebenenfalls die Wohnung deshalb kündigen kann. Bei dem vorliegenden Fall hatte eine 86-jährige Mieterin, die in der zweiten Etage eine Wohnung hatte, gegen einen geplanten Einbau eines Fahrstuhls Einspruch erhoben.

Aber der Hausbesitzer ließ trotzdem den Aufzug einbauen und erhöhte darauf die Nebenkosten der Miete um 120,78 Euro, wobei die Kaltmiete bei 338,47 Euro lag. Der BGH hat der entsprechenden Erhöhung zugestimmt.

Kritik kam vom Deutschen Mieterbund (DMB), der es für falsch hält, dass ein Vermieter eine Mieterhöhung trotz Einspruchs von Mietern, beziehungsweise ohne einer Ankündigung, Modernisierungsmaßnahmen durchführen kann und anschließend auch noch die Mieter dafür zur Kasse bittet.