Hinweise zur richtigen Anbringung von Hausnummern

Bei der Anbringung von Hausnummern gilt es, einige Punkte zu beachten. So können diese nicht einfach nach Lust und Laune befestigt werden. Häufig gibt es Gemeindeverordnungen, die einen relativ festen Rahmen vorgeben. Ein kleiner Spielraum bleibt dem Bewohner dennoch in der Regel. Informieren Sie sich über die sinnvolle und richtige Anbringung von Hausnummern.

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion

Persönlicher Geschmack spielt bei der Anbringung von Hausnummern nur eine kleine Rolle. So gelten einige Regeln, an die sich der Hauseigentümer zu halten hat. Selbstverständlich lässt auch die strengste Gemeindeverordnung noch einen gewissen Spielraum - darauf werden wir später noch eingehen.

Grundsätzlich aber sollte sich jeder Hausbesitzer vor dem Anbringen der Hausnummer über entsprechende Vorschriften seiner Gemeinde informieren. Wer das nicht tut, der riskiert eine saftige Geldstrafe: Schließlich kann schon das falsche Anbringen der Hausnummer als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Generell gilt: die Bauordnung ist in den Landesgesetzen geregelt. Hinzu kommen die Gemeindesatzungen, die berücksichtigt werden müssen. Somit kann es keine allgemein gültige Vorschrift geben, was die Anbringung von Hausnummern angeht.

Bundeseinheitlich ist lediglich das Baugesetz (BauGB). In diesem wird vorgeschrieben, dass der Eigentümer eines Grundstückes dieses mit einer Nummer zu versehen hat, welche dies ist, setzt die Gemeinde fest.

Die richtige Anbringung am Hauseingang

Die richtige Anbringung einer Hausnummer soll Sicherheit und Übersichtlichkeit für alle Bewohner gewährleisten. Aus diesem Grund muss die Hausnummer in jedem Fall gut sichtbar und deutlich lesbar befestigt werden.

Hierzu gehört auch die Beschaffenheit der Hausnummer - verrostete Schilder müssen bei gegebener Zeit erneuert werden, und das schöne Fassaden-Efeu darf hier ebenfalls nichts überdecken. Oftmals wird eine bestimmte Höhe vorgegeben, innerhalb derer die Anbringung erlaubt ist.

Hier gewährt die Gemeinde jedoch meist einen deutlichen Spielraum von bis zu einem Meter oder sogar mehr. Dabei spielt neben der Anbringungshöhe auch der Platz eine wichtige Rolle: Üblicherweise werden Hausnummern unmittelbar über oder neben der Haustür befestigt.

Dies wird allen Hauseigentümern geraten, wenn sie nicht die zu einer Zahlung von Bußgeldern aufgefordert werden möchten. Eine Befestigung mit Dübeln ist zu empfehlen.

Allerdings ist darauf zu achten, die Entstehung von Kältebrücken bei einer gedämmten Hauswand zu vermeiden. Des Weiteren sollte auf eine gute Lesbarkeit auch im Dunkeln geachtet werden. Eine Nachrüstung in Sachen Licht ist somit manchmal von Vorteil. Dabei lässt sich schon auf günstige Modelle mit Solarlicht zurückgreifen; so vermeidet man Kosten für die Energieversorgung.

Sonderfälle

Doch was, wenn der Hauseingang nicht direkt zur Straße heraus liegt? Für diesen Fall wünschen viele Gemeinden, dass die Hausnummer dennoch an der Stirnseite des Gebäudes angebracht wird - ebenso, dass sie von der Straße aus für jeden Menschen gut einsehbar ist.

Für Häuser, die nicht unmittelbar an der Straße liegen, können Sonderregelungen gelten. Überhaupt sollte sich jeder Hausbesitzer persönlich bei der eigenen Gemeinde erkundigen, welche Vorschriften zu beachten sind. Unser Artikel soll hier nur als grobe Orientierungshilfe dienen - eine Gewähr hierfür können wir selbstverständlich nicht geben.

Kriterien, die es zu erfragen gilt

Wer also alles richtig machen will und auf das Bezahlen eines Bußgeldes, das übrigens auch erst nach einigen Jahren gefordert werden kann, verzichten möchte, fragt bei der Gemeinde erkundigen, worauf zu achten ist. Dabei geht man in einigen Städten sehr penibel vor; ratsam ist somit die Erfragung von

  • Ort
  • Höhe
  • Größe
  • Materialien
  • Farben
  • Schriftart
  • Klein-/Großbuchstaben und
  • Randeinfassung.