Unter welchen Voraussetzungen würde die Kasse sich an den Kosten für betreutes Wohnen beteiligen?

Meine Oma möchte möglichst nicht in ein Seniorenheim. Sie ist zwar Gehbehindert, würde aber gern mit Hilfe des betreuten Wohnens eine eigene Wohnung beziehen. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, damit die Kasse sich an diesen Kosten beteiligt? Wer hat entsprechende Erfahrungen gemacht und könnte mir Infos geben? Danke vielmals. Gruß, Robert

Antworten (4)

Es macht auch einen Unterschied, ob das betreute Wohnen in einer normalen Einrichtung stattfindet oder einer luxuriösen Seniorenresidenz (vgl. http://www.augustinum.de/ ). Die Differenz zwischen dem Betrag der Krankenkasse und den Kosten für die Residenz muss man letztendlich selber zahlen.

@Harry16

Aber nur in Höhe der Grundsicherung, und das ist so wenig, dass man davon garantiert kein betreutes Wohnen bezahlen kann. Ich glaube eher, dass es die Pflegeversicherung ist, die die Kosten übernehmen wird.

Schwer zu sagen. Grundsätzlich kommt der Staat (Rentenversicherung) dafür auf, wenn jemand nicht von seiner Rente leben kann. Sprich, wenn die alte Dame das betreute Wohnen nicht aus eigener Tasche zahlen kann, wird die Rentenkasse zumindest einen Teilbetrag dazugeben.

Das hängt wohl davon ab, ab deine Oma eine Pflegestufe hat oder nicht, ob sie Geld bekommt wegen ihrer Gehbehinderung. Sie müsste sich wegen dieser Frage an die Pflegekasse oder die Krankenkasse wenden.

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