Bei Buchung von Flugtickets müssen Reisende feststehen

Von Marion Selzer
18. Oktober 2012

Wer ein Flugticket bucht, der muss darin die Namen der Fluggäste angeben. Ein Ticketkauf auf "anonym" oder "unbekannt", weil noch nicht feststeht, wer mit fliegt, ist unzulässig, so die Richter vom Bundesgerichtshof.

Im Fall ging es um einen Mann, der für sich und einen Bekannten zwei Flüge von Dresden nach Zypern buchte und dabei statt des Namens seines Bekannten "noch unbekannt" eintrug. Weil auf der Internetseite des Fluganbieters jedoch darauf hingewiesen wurde, dass der eingetragene Name mit dem Name des Passagiers übereinstimmen müsse, verweigerte die Fluggesellschaft die Beförderung des Bekannten.

Nach Ansicht der Richter kann der Mann zwar den Kaufpreis für das zweite Ticket ersetzt verlangen, weil rein rechtlich kein Vertrag zwischen dem Bekannten und dem Flugunternehmen zustande gekommen war. Eine Entschädigung wegen der Ablehnung der Beförderung kann er aber nicht verlangen.