Prämienmeilen nicht übertragbar: Lufthansa setzt sich vor dem Bundesgerichtshof durch

Prämienmeilen des "Miles & More"-Programms sind nicht an Dritte übertragbar

Von Nicole Freialdenhoven
30. Oktober 2014

Vielflieger sammeln im Laufe der Zeit oft mehr Prämienmeilen an, als sie selbst nutzen können. So mancher versucht die Meilen dann durch den Weiterverkauf an Dritte zu versilbern.

Prämienmeilen nicht an Dritte übertragbar

Ein unzulässiger Verstoß gegen die Teilnehmerbedingungen des "Miles & More"-Programms, fand die Lufthansa, die einen Vielflieger kurzerhand aus dem Programm warf. Der Mann hatte innerhalb von zwei Jahren 600.000 Meilen gesammelt und einige davon genutzt, für eine andere Person einen Flug von Frankfurt nach Los Angeles und zurück zu buchen.

Der Vielflieger wehrte sich gegen den Rauswurf und erhielt vom Oberlandesgericht Köln zunächst auch Recht: Meilen und Prämiendokumente sollten nicht verfallen dürfen und auf weitere Personen übertragen werden können.

Die Lufthansa wollte sich jedoch nicht geschlagen geben und trug den Fall zur höchsten Instanz, dem Bundesgerichtshof. Dort erhielt die Airline nun recht: "Miles & More" sei ein Kundenbindungsprogramm, für das es keine gesetzlichen Vorgaben gäbe. Die Lufthansa dürfe ihre Teilnahmebedingungen selbst festlegen und hat das Recht, Verstöße dagegen mit einem Rauswurf aus dem Programm zu ahnden.