EU-Gerichtshof stärkt Rechte von Fluggästen - bei Verspätung gibt es öfter Entschädigung

Von Dörte Rösler
5. September 2014

Der Europäische Gerichtshof gibt Fluggästen mehr Rechte. Die Luxemburger Richter entschieden, dass für das Berechnen einer Verspätung nicht der Landezeitpunkt der Maschine maßgeblich ist sondern das Öffnen der Türen. Passagiere kommen so öfter an eine Entschädigung.

Wenn ein Fluggast mehr als drei Stunden verspätet ankommt, hat er generell Anspruch auf eine Entschädigung. Oftmals versuchen die Airlines das Ausmaß ihrer Verspätungen jedoch herunterzurechnen. Im verhandelten Fall hatte die Maschine exakt 2 Stunden und 58 Minuten zu spät auf der Landebahn aufgesetzt. Für Germanwings ein Grund, dem Passagier eine Entschädigung zu verweigern.

Zu Unrecht, wie der EuGH entschied: auch die Wartezeit bis zum Aussteigen müsse in die Verspätung eingerechnet werden. Als Ankunftszeit gilt demnach künftig das Öffnen der Türen.

Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer stehen dem Passagier 250 Euro Entschädigung zu, bei Mittelstreckenflügen bis 3.500 Kilometern sind es 400 Euro. Für noch längere Flugstrecken schreibt der Gerichtshof eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro.