Bettensteuer lässt Berliner Luxushotel vor Gericht ziehen

Von Anna Miller
23. Juni 2014

Die Bettensteuer ist das Reizthema der gesamten Branche. Müssen doch Touristen eine Sonderabgabe von fünf Prozent für die Übernachtung bezahlen. Besonders in der Hauptstadt freut man sich auf diese zusätzliche Einnahmequelle. Denn die Kassen der Metropole sind leer und die so erzielten Gewinne werden im zweistelligen Millionenbereich erwartet.

Die Bettensteuer gilt nicht für Geschäftsreisende

Stellvertretend für die gesamte Branche ist in Berlin nun das Hotel Westin Grand vor Gericht gezogen und hat dort Klage gegen die Steuer eingereicht. Sie sei eine Zumutung für die Gäste und eine zusätzliche Belastung für die Hotels. Die Bettensteuer wurde bereits im Januar eingeführt und ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgestaltet. Wann die Verhandlung zur Steuer stattfinden wird, ist momentan noch nicht bekannt.

Allein Berlin erwartet durch die Bettensteuer Mehreinnahmen von 25 Millionen Euro pro Jahr. Die Steuer wird nur für Touristen fällig. Geschäftsreisende müssen diese nicht abführen. Der Verwaltungsaufwand für die Hotels ist durch die Steuer immens. Viele Hotels müssen zusätzliche Arbeitskräfte einstellen. Außerdem sind viele Gäste verärgert, weil sie für die selben Leistungen mehr bezahlen müssen als Geschäftsreisende.

Wie der Streit ausgeht, ist momentan noch nicht absehbar. Fakt ist jedoch, dass auch viele andere Metropolen wie Paris oder Barcelona von ihren Touristen eine zusätzliche Steuer verlangen.