Ryanair muss Daten für Vergleichsportale freigeben

Von Dörte Rösler
2. Mai 2014

Buchungsportale dürfen die Daten von Reiseanbietern ungefragt sammeln und vergleichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit Ryanair eine juristische Schlappe beschert.

Das Unternehmen wollte verhindern, dass Vergleichsportale wie CheapTickets.de per Screen Scraping die Daten von Fluggesellschaften abgreifen und diese in eigene Buchungsplattformen übernehmen.

Für die Nutzer sind die Vergleichsportale mit Buchungsfunktion attraktiv. Sie müssen nur das gewünschte Flugdatum eingeben und können dann sofort das günstigste Angebot wählen. Um ihre Kosten zu decken, schlagen die Betreiber jedoch auf den Preis der Airline noch eigene Gebühren drauf.

Ryanair stört sich an Aufschlägen Dritter

Diese Praxis ist Ryanair ein Dorn im Auge. Die irische Fluggesellschaft möchte ihre Tickets nur direkt anbieten, ohne Gebühren Dritter. Zudem sieht das Unternehmen im Abgreifen der Daten eine wettbewerbswidrige Behinderung: wer mit Ryanair fliegt, soll auch Zusatzleistungen wie Mietwagen oder Hotel direkt auf der Homepage der Fluglinie buchen.

Die Bundesrichter wollten die Forderungen jedoch nicht anerkennen. Allerdings verwiesen sie den Fall zumindest in einem Punkt zurück an das Oberlandesgericht Hamburg. Die dortigen Richter sollen prüfen, ob die aufgeschlagene Gebühr eine Irreführung der Kunden darstellt. Denn der Vergleich suggeriert, dass sie tatsächlich das billigste Angebot buchen.