10.02.09 18:01
facharbeit09
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Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Homo-Ehe Forum

Homove hetero Ehe

Hallo,
Zurzeit schreibe ich an meiner Facharbeit mit der Fragestellung: Hetero- und homosexuelle "Ehen"-Wie ist die (Un-)Gleichbehandlung zu begründen? Die Facharbeit wird so aufgebaut sein, dass ich einen Schwerpunkt auf die Gleichbehandlung und einen Anderen auf die Ungleichbehandlung setzte. Die Ungleichbehandlung werde ich allerdings noch einmal teilen, da es ja einige Punkte gibt, in denen die Ungleichbehandlung völlig in Ordnung ist, z. Unterstützung bei Verhütungsmittel etc..
Mein Problem besteht darin, dass ich noch nicht genügend Informationen habe wie z. B. :Wo muss die Gleichbehandlung noch ausgebaut werden? Oder findet noch Diskriminierung statt, obwohl diese vom Gesetz her längst verboten ist? Wenn ja, wie sieht sie aus? Ich weiß auch nicht, wie die Altersvorsorge für Lebenspartnerschaften aussieht, was passiert im Falle eines Todes? Gibt es eine Hinterbliebenenrente? Das sind eine ganze menge an Fragen, trotzdem hoffe ich, dass Sie mir Einige beantworten können.

Auf diesen Beitrag antworten

Antworten (3)

26.07.09 16:08
Dark_Daemion
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
526.07.200914Dark_Daemion ist ist im Moment nicht online

Homoehe vs Heteroehe

"Wo muss die Gleichbehandlung noch ausgebaut werden?"
Man darf keine Kinder adoptieren und auch so hat man zwar die Pflichten einer durchschnittlichen heterosexuellen Ehe, aber nicht die Rechte.

"Oder findet noch Diskriminierung statt, obwohl diese vom Gesetz her längst verboten ist?"
Offiziell ist es vom Gesetzgeber her noch 'erlaubt', gegen Homosexuelle vorzugehen. Allerdings gehört es 'nicht zum guten Ton'.
Erst frühstens ab Ende September 2009 fließt das Recht auf sexuelle Ausrichtungsfreiheit ins deutsche GG.

"Wenn ja, wie sieht sie aus?"
Diskrminierung findest du z.Z. noch im BAFöG-Gesetz, aber zumeist findet sie bei Privatpersonen, beim sozialen Umfeld (öffentlich wie privat) statt.
Leider finden auch Arbeitgeber Gründe, einen zu entlassen, wenn man zugibt, homosexuell zu sein. Er wird natürlich diesen Grund nicht offiziell angeben, doch er wird einen anderen 'finden'.
Beispielsweise wird es in Krankenhäusern selten gern gesehen, wenn ein homosexuelles Pärchen beieinander bleiben möchte- oftmals 'fühlen sich die Mitpatienten gestört'. Dann muss der Partner gehen.
Es gibt zahlreiche andere Beispiele...

"Ich weiß auch nicht, wie die Altersvorsorge für Lebenspartnerschaften aussieht, was passiert im Falle eines Todes? Gibt es eine Hinterbliebenenrente?"
Keine Witwen- und Witwerrente bei Todesfall für die Parteien einer ELP.

Frag nur! :-)

MfG;
~Daemion

10.08.09 23:47
Martina
Martina

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Interessantes Thema

Auf dem Web habe dazu eine Umfrage gefunden: http://de.electionsmeter.com /Abstimmungen/homosexual-marriage

01.11.09 05:22
Paul26
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
2331.10.200927Paul26 ist ist im Moment nicht online

Die Diskriminierung ist nicht generell verboten

Sie ist nur in Teilbereichen verboten.

Die grundlegende Diskriminierung und Ungleichbehandlung besteht darin, daß das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, daß die Eheparagrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches auf homosexuelle Ehen nicht angewendet werden dürfen, und dies nicht etwa mit dem Grundgesetz begründete, wie es deren verfassungsgemäße Aufgabe ist, sondern mit abendländischen Traditionen.

Ein Verfassungsbruch an sich, aber des BVerfG muß sich offensichtlich nicht selbst an die Verfassung halten?


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