04.05.08 17:31
Karl
Karl

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Eherecht Forum

Was muss man bei einer Heirat im Ausland beachten?

Für viele ist es ein Traum im Ausland zu heiraten. Was muss man dabei beachten? Welche Papiere braucht man? Gibt es Unterschiede von Land zu Land?

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Antworten (2)

07.01.10 20:25
rabsi
rabsi

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Heirat im Ausland

Ich gehe von einer Eheschließung mit einem ausländischen Partner aus.!
Es ist wirklich von Land zu Land verschieden, aber die meisten Länder verlangen ein sogenanntes Ehefähigkeits-Zeugnis welches besagt, dass man nicht verheiratet ist, einen Staatsbürgerschaftsnachweis , Geburtsurkunde und manchmal auch ein Leumundszeugnis. Ausserdem sollte man für diese Papiere eine Apostillie anfertigen lassen. Für welche Länder sie benötigt wird erfährt man auf dem heimischen Standesamt.Man sollte sich erkundigen ob die Ehe die in einem anderen Land geschlossen wird zu Hause auch anerkannt wird. Wenn man zu seinem Partner (oder Partnerin) ins Ausland ziehen will muss man siich auch bei der jeweiligen Botschaft wegen der Ausstellung eines Dauervisums erkundigen das je nach Land nicht immer einfach zu erhalten ist. Man sollte sich auch über Die Sitten des jeweiligen Landes bestens informieren.Zum Beispiel ist in den asiatischen Ländern die Familienbindung sehr stark und wenn man dann mit einer Asiatin verheiratet ist erwartet sie dass sie jeden Monat umgerechnet mindestens 1oo € nach Hause schicken kann. Wenn man das verweigert kann man nicht für sie verständlich erklären warum. Allein Daran scheitern jährlich dutzende Eurasische Ehen. Es ist schön im Ausland zu heiraten aber es ist alles (zu Hause) mit viel Bürokratie verbunden

07.01.10 22:43
Ellen
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
17317.01.2009179Ellen ist ist im Moment nicht online

Ergänzung

Hallo Karl,

selbst wenn diese Hochzeit innerhalb der EU stattfinden soll, es ist der dreifache Aufwand mit Zuschlag als seine deutsch-deutsche Hochzeit, der Zuschlag entfällt, wenn es sich um eine Hochzeit zum Beispiel mit einem Österreicher und einer Deutschen handelt. Die im Ausland heiratende Person muss alle Papiere bei seinem eigenen Standesamt vorlegen, die man benötigt. Scheidungsurteil oder Todesurkunde des ersten Ehepartners, Abstammungsurkunde (das Stammbuch der Eltern wird nicht anerkannt, obwohl nur Standesbeamte etwas darin ändern können), Meldebescheinigung (obwohl darin nichts anderes steht wie auf der Rückseite der Personalausweises, das ist ja dasselbe Computersystem). Dann benötigt man die gleichen Papiere vom zukünftigen Ehepartner. Wenn man nichts vergessen hat, Standesbeamte können sehr erfinderisch sein, gibt es, wie von rabsi beschrieben, das Ehefähigkeitszeugnis.
Mit diesem (in allen EU-Sprachen!) Ehefähigkeitszeugnis geht man dann ins Ausland. Der ansässige zukünftige Ehepartner muss seine ganzen Papiere vorlegen, gut, man hat sie ja noch zur Vorlage für das Ehefähigkeitszeugnis.
Dann ebenfalls beten, dass dem Standesbeamten nicht noch etwas fehlt.

Warum der Zuschlag? Weil alle Dokumente, die nicht in der Landessprache des Standesbeamten ausgestellt worden sind, zumindest von einem vereidigtem Dolmetscher übersetzt worden sind, auch wenn der Mitarbeiter des Standesamtes bei einer deutsch-englischen Heirat sein Abitur in einem Englisch-Leistungskurs abgelegt hat.

Gruß Ellen


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