BGH-Urteil: Mit dem Begriff "Bio-Tabak" darf nicht geworben werden

Von Frank Hertel
31. Mai 2011

2007 hatte der US-Tabakhersteller Santa Fe Natural Tobacco in Deutschland Zettel verteilen lassen, auf denen mit den Worten "100 Prozent Bio-Tabak" geworben wurde. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (VZBV) beim Bundesgerichthof (BGH) in Karlsruhe Klage eingereicht und vor wenigen Tagen Recht bekommen.

Die Richter beriefen sich auf die geltende Gesetzeslage, nach der Tabakerzeugnisse in Deutschland grundsätzlich nicht mit den Worten "natürlich" oder "naturrein" beworben werden dürfen. Auch der Begriff "Bio-Tabak" darf nun nicht mehr verwendet werden.

Vertreter der VZBV zeigten sich zufrieden. Sie hatten argumentiert, dass der Begriff "Bio" die Verbraucher glauben lässt, dieser Tabak sei weniger schädlich als andere. Die Pointe an dem Fall ist: Der Tabak, den die US-Firma verkauft, ist wirklich nach Bio-Richtlinien hergestellt. Nur geworben werden darf damit nicht.