Google muss Nutzungsbestimmungen nachbessern - Gericht erklärt 25 Klauseln für ungültig

Von Dörte Rösler
25. November 2013

Google bietet weltweit begehrte Online-Dienste. Dafür erlaubt sich der Konzern allerdings, direkt auf die Geräte seiner Nutzer zuzugreifen und dort Daten zu ändern oder gar zu löschen. Laut eines Urteils vom Landgericht Berlin ist das weitgehend unzulässig.

Insgesamt fanden die Richter 25 Klauseln in den Nutzungsbestimmungen von Google, die geltendem Recht widersprechen. Einige waren lediglich zu allgemein formuliert, beim Thema Datenschutz verstößt Google jedoch gegen deutsche Gesetze. Speziell geht es hierbei um die Erfassung von gerätespezifischen Informationen und Standortdaten, die zudem zu kommerziellen Zwecken verknüpft werden.

Die klagenden Verbraucherzentralen sind mit dem Ergebnis der Rechtsprüfung zufrieden. Google will jedoch in Berufung gehen. So erklärten die Firmenanwälte, dass Verbraucherverbände gar nicht zur Klage befugt seien. Außerdem hält das Unternehmen seine Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen für rechtskonform. Dazu zählt auch die Klausel, nach der Google ohne Zustimmung der Nutzer seine AGB ändern darf.