Halten sich die Banken an die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten bei der Kundenberatung?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
17. Juli 2012

Bankberater haben seit Anfang des Jahres 2010 die Pflicht über ihre Kundenberatung ein Protokoll anzufertigen. Doch machen dies auch die einzelnen Mitarbeiter wirklich? Jetzt plant die Regierung über die staatliche Finanzaufsicht die wirkliche Praxis eventuell über Testkunden zu kontrollieren, wie in einem Bericht der Zeitung "WAZ" zu lesen ist.

In dem vorgeschriebenen Protokoll sollen die einzelnen von dem Kundenberater versprochenen Konditionen bei einer Geldanlage festgehalten werden und dem Kunden unterschrieben mitgegeben werden. So könnte bei möglichen Streitigkeiten dieses Protokoll als Beweis dienen.

Die Stiftung Warentest hatte vor einiger Zeit die Vorgehensweise bei einigen Banken bemängelt, so wurden dem Kunden zum Teil überhaupt keine schriftlichen Belege übergeben oder wesentliche Punkte waren nicht aufgeführt, was ein Verstoß gegen das Gesetz war. Jetzt sollen also Testkunden zum Einsatz kommen, was auch die Verbraucherschützer für gut halten.