Verbraucherzentrale geht gegen Klingelton-Abofallen vor

Einige Mobilfunkanbieter haben aufgrund von Abofallen für Klingeltöne Abmahnung erhalten

Von Ingo Krüger
2. März 2011

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verschärft den Kampf gegen die Abzocke mit Klingeltönen.

Anbieter, die mit Abofallen und fehlenden Preisangaben auf Kundenfang gehen, hatten von den Verbraucherschützern Abmahnungen erhalten. Darunter Branchenriesen wie Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus. Insgesamt zehn Anbieter von Handy-Klingeltönen erhielten Post aus der Verbraucherzentrale in Düsseldorf.

Verstöße bei Preisangabe und teure Voreinstellungen

Verstöße gegen die Preisangabeverordnung hielten die Verbraucherschützer den Unternehmen vor. Die Kosten würden Kunden erst dann mitgeteilt, wenn diese Buttons wie "Download", "Bestellen" oder "Kaufen" gedrückt hätten. Ein weiterer Vorwurf lautete, dass teure Abonnements voreingestellt seien, obwohl die meisten Käufer lediglich einen ganz bestimmten Klingelton erwerben wollten.

Einige Anbieter haben bereits reagiert

Bei einigen Anbietern sei es sogar noch nicht einmal möglich gewesen, einen einzelnen Klingelton zu kaufen. Darauf hätten die Unternehmen eher beiläufig hingewiesen, so die Verbraucherschützer. Einige Anbieter haben auf die Abmahnungen schon reagiert und ihre Internetseiten entsprechend geändert, darunter Telekom, O2, E-Plus, Jamba sowie Bob Mobile.

Doch nicht alle zeigten sich einsichtig. Gegen die Firmen, die die Zusammenarbeit ablehnten, will die Verbraucherzentrale nun juristisch vorgehen.