Artenschutz - Handel mit Elfenbein bald erlaubt?

Von Ingo Krüger
12. Oktober 2012

Die Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites) findet zwar erst im März 2013 statt, doch schon jetzt ringen die teilnehmenden Staaten heftig über die Einstufung bestimmter Tierarten.

So ordnet das Abkommen alle gefährdeten Tierarten in drei unterschiedliche Kategorien ein. Zur ersten zählen unmittelbar bedrohten Arten, mit denen kein Handel getrieben werden darf, etwa Meeresschildkröten, bestimmte Papageien oder auch verschiedene Kakteen- und Orchideenarten.

In der zweiten Kategorie sind Arten aufgeführt, die überall schutzbedürftig sind. Hier sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit für den Bestand erforderlich. Darunter fallen beispielsweise alle Affen, Bären, Katzen und Greifvögel, aber auch Kakteen und Alpenveilchen. Kategorie drei enthält alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten.

Die USA möchten schon seit einigen Jahren die Einstufung von Eisbären ändern. Noch sind die Tiere in Kategorie zwei gelistet, doch sie sollen künftig in der ersten geführt werden. Genau andersherum sieht es beim Afrikanischen Elefanten aus. Tansania möchte seinen Lagerbestand von 101 Tonnen Elfenbein verkaufen, und zwar vor allem nach China und Japan.

Tierschützer sehen dies aber kritisch, da eine Legalisierung auch den illegalen Handel antreiben würde. Zudem soll 2013 der Schutz einiger Hai- und Rochenarten erhöht werden. Auch der Handel mit Rosen- und Ebenholz soll Einschränkungen erfahren.

Staaten, die sich nicht an das Übereinkommen halten, müssen mit Sanktionen rechnen.