Sachzuwendungen als Alternative zur Lohnerhöhung - auch Tablets sind steuerbegünstigt

Von Dörte Rösler
17. Oktober 2013

Bei einer Lohnerhöhung bekommt nicht nur der Arbeitnehmer mehr Geld, der Chef muss auch höhere Sozialabgaben leisten. Viele Betrieben haben deshalb nur geringen Spielraum für Gehaltsverhandlungen. Um gute Mitarbeiter trotzdem für ihre Leistungen zu belohnen, bieten sich Sachzuwendungen. In der Regel sind diese steuerbegünstigt - seit 2013 kann etwa auch ein Tablet-Computer steuerbegünstigt zur privaten Nutzung überlassen werden.

Eine pauschale Abgabe in Höhe von 25 Prozent des Warenwertes übernimmt bei diesem Modell der Arbeitgeber. Zusätzlich kann er monatlich bis zu 50 Euro für den Internetzugang spendieren. Erfolgt die Zahlung als Barzuschuss sind keine Einzelnachweise erforderlich.

Ebenfalls beliebt ist die Finanzierung von Weiterbildungen. Steuern fallen für diese Sachleistung gar nicht an. Auch Berufskleidung oder Warengutscheine, etwa für Fachbücher oder Benzin, lassen sich steuerfrei aushändigen.