Todesstrafe

Nahezu alle strafrechtlichen Sanktionen gleichen sich darin, dass sie endlich sind. Wie immer sie auch auf den Verurteilten einwirken mögen, so dauern sie doch nicht ewig an. Das ist bei der Todesstrafe anders. Ihr Ziel ist erfüllt, wenn der Täter sein Leben beendet hat. Entsprechend kontrovers wird diese Sühne diskutiert. Lesen Sie alles Wissenswerte zur Todesstrafe.

Maria Perez
Von Maria Perez

Das Wesen der Todesstrafe

Bereits seit Anbeginn der Menschheit war es der Gesellschaft bewusst, dass es Verbrechen geben konnte, die sich nicht vergelten ließen. Diese betrafen zumeist das

anderer Personen. Der Täter stellte sich dabei nach allgemeiner Meinung selbst außerhalb der Sozialgemeinschaft, hatte also alle Rechte verwirkt. Zu ihnen zählte auch das Leben, das ihm anschließend genommen wurde.

In Deutschland wurde die letzte Hinrichtung im Jahre 1951, in der Deutschen Demokratischen Republik dagegen erst 1981 ausgeführt. Die Strafe ist per Gesetz verboten.

Zudem wird eine Wiedereinführung durch die Verfassung dauerhaft ausgeschlossen. Insbesondere auf dem amerikanischen und asiatischen Kontinent ist die Todesstrafe aber nach wie vor in Kraft.

Der Anwendungsbereich der Todesstrafe

Wann eine solche letztmalige Sanktion angemessen erscheint, wird von vielen Nationen unterschiedlich bewertet. Meist reicht ein herkömmliches Tötungsdelikt dafür nicht aus. So müssten weitere Umstände die Tat erschweren. Gerade in den Vereinigten Staaten ist das Töten mehrerer Personen nötig oder - handelt es sich um ein einzelnes Opfer - die besondere Abscheulichkeit des Verbrechens entscheidend.

Werden diese Aspekte nicht bestätigt, erwartet den Täter ein nicht selten bis ans Lebensende dauernder Freiheitsentzug. In anderen Ländern liegt das Erfordernis jedoch deutlich niedriger. So kann gerade in einigen asiatischen Staaten auch der Drogenschmuggel mit dem Leben bezahlt werden.

Weitere mögliche Straftatbestände im Überblick:

  • Bankraub (Saudi-Arabien)
  • Entführung (Saudi-Arabien)
  • Raub mit Todesfolge (Vereinigte Staaten)
  • Menschenhandel (Volksrepublik China)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (China und Indonesien)
  • Illegaler Schusswaffen-Gebrauch (Singapur)
  • Terroranschläge (Kamerun, Vereinigte Arabische Emirate)
  • Korruption (China, Iran)
  • Illegale Herstellung und Verkauf von Alkohol (Indien)

In islamischen Ländern können Folgendes als todeswürdiges Vergehen gelten:

  • Zuhälterei (Saudi-Arabien)
  • Homosexualität (Katar, Iran, Jemen, Nigeria, Saudi-Arabien, ...)
  • Ehebruch (Saudi-Arabien, Iran, Afghanistan, Vereinigte Arabische Emirate, Brunei)
  • Abkehr vom islamischen Glauben (Afghanistan, Iran, Jemen, Katar, ...)

Die Ziele der Todesstrafe

Angedacht war es, eine Sanktion zu finden, die selbst schwerste Verbrechen sühnen kann. Solche also, bei denen der Rachegedanke im Vordergrund stand und eine Resozialisierung ohnehin nicht in Erwägung gezogen werden konnte.

Ebenso galt es als entscheidend, auch dem Täter ein allzu langes Warten zu ersparen. Er sollte nur kurz nach der letztmaligen Aburteilung hingerichtet werden und somit weder die Staatskassen belasten, noch unter der Last der ihn erwartenden Konsequenz in den Wahnsinn getrieben werden. Allerdings haben die unterschiedlichen rechtsstaatlichen Ausformungen dazu geführt, dass zwischen einem Urteil und seiner Vollstreckung speziell in den Vereinigten Staaten durchaus mehrere Jahre vergehen können.

Die Vor- und Nachteile der Todesstrafe

Seit jeher wird der Einsatz dieser Sanktion diskutiert. Besonders kritisch wird dabei der endgültige Charakter angesehen: Nach der Vollstreckung lässt sich die Strafe nicht rückgängig machen. Treten hinterher Anzeichen für ein Fehlurteil auf, so starb mitunter ein unschuldiger Mensch.

Selbst wenn sich dieser aber mit einem Verbrechen außerhalb der Gesellschaft gestellt hat, so ist doch fraglich, ob eine Person tatsächlich über das Leben einer anderen richten darf. Insofern ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahrzehnten die Todesstrafe auch aus den Verfassungen weiterer Länder verschwinden wird.

Argumente, die häufig für die Todesstrafe ausgesprochen werden sind, dass sie

  • als einzige gerechte Strafe für die schweren Verbrechen angesehen werden kann
  • kostengünstiger ist, als lebenslange Haftstrafen
  • von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt wird
  • nötig ist, um mögliche andere Verbrecher abzuschrecken
  • als einzige Strafe die Allgemeinheit vor dem Täter schützen kann

Zu den Argumenten gegen die Todesstrafe zählen:

  • Vergeltung als Racheform darf keine Rolle in Rechtsstaaten spielen
  • Sie stellt einen legitimierten Mord dar, der zu mehr Gewalt in der Gesellschaft führt
  • Der Abschreckungszweck wird verfahlt
  • Der Täter bekommt keine Chance, den Fehler einzusehen und sich zu bessern
  • Es ist möglich, dass ein Justizirrtum vorliegt