Körperstrafe

Das System der strafrechtlichen Sanktionen ist einem steten Wandel unterlegen. Im Gegensatz zu früheren Jahrhunderten darf der Verurteilte zumindest in Deutschland nicht mehr bis ans Ende seines Lebens eingesperrt, geschlagen oder anderweitig misshandelt werden. Gerade die Körperstrafen lassen sich somit im Gesetzesbuch an keiner Stelle mehr finden. Lesen Sie alles Wissenswerte zur Körperstrafe.

Maria Perez
Von Maria Perez

Das Wesen der Körperstrafen

Hierbei handelte es sich bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts um solche Strafen, die den Täter sprichwörtlich spüren ließen, wessen er sich schuldig gemacht hatte. Er musste nämlich nicht mit der Zahlung einer Geldsumme oder dem Ableisten einer Freiheitsstrafe rechnen, sondern büßte mit seinem Körper. Dieser wurde

  • geschlagen
  • auf unterschiedlichste Weise malträtiert
  • gebrannt
  • verwundet und
  • in jeder nur erdenklichen Form mit Schmerzen und bleibenden Entstellungen übersät.

Von der einfachen Ohrfeige bis hin zur körperlichen Folter war das Spektrum sehr breit gefächert, konnte also auf das jeweilige Delikt angepasst werden. Zudem wurde damit eine schnelle Sühne gewährleistet.

Der Anwendungsbereich der Körperstrafe

Nicht nur das Strafgesetz kannte die Option, Verurteilte zu züchtigen. Auch

machten davon Gebrauch. Denn bis vor etwa einem Jahrhundert galt das Schlagen noch durchaus als Erziehungsmaßnahme, die den Betroffenen zur rechten Zeit warnen sollte und eher eine schwache Form der Buße darstellte.

Freilich wirkt das aus heutiger Sicht überzogen, doch war der damalige Zeitgeist eben anders ausgeprägt. Die nicht selten öffentliche Maßregelung gehörte in vielen Gemeinden schlichtweg zum Alltag. Das Schlagen mit der Peitsche oder das Anprangern - das Festbinden an einem für alle Bürger sichtbaren Platz - des Verurteilten war in der Gesellschaft tief verwurzelt.

Körperstrafe als Erziehungsmethode

Noch bis in die 70er Jahre wurde die Körperstrafe in der westlichen Welt angewandt, um Kinder zu erziehen. Meist wurden diese auf das Gesäß oder die ausgestreckte Hand geschlagen, und zwar mit

  • der Hand
  • einem Lederriemen
  • einem Teppichklopfer
  • einem Rohrstock
  • der Rute
  • dem Lineal.

Auch Ohrfeigen, das Ziehen an den Ohren, die Kopfnuss oder das Knien auf einem dreikantigen, spitzen Holzscheit gehörten dazu.

Junge mit einem blauen Auge (Veilchen)
Junge mit einem blauen Auge (Veilchen)

Die Ziele der Körperstrafe

Es sollte sich hierbei um ein ebenso einfach zu handhabendes wie abschreckendes Instrumentarium strafrechtlicher Macht handeln. Die Anwendung war im Regelfall binnen weniger Minuten beendet, kostete die Staatskasse also keine umfangreichen Kosten. Da die Gefängnisse meist nur an größeren Orten vorhanden waren, gestaltete sich das Einsperren folglich schwierig.

Wer vor Ort einem Täter das Strafmaß zukommen lassen wollte, sah daher in Schlägen und der Folter meist die effektivste Möglichkeit. Zudem konnte diese sehr schnell der Öffentlichkeit publik gemacht werden, fand die Bestrafung in der Regel doch auf dem Marktplatz statt - dort, wo jeder Einwohner Notiz davon nahm.

Die Vor- und Nachteile der Körperstrafe

Beinahe alle zivilisierten Länder haben sich in den letzten Jahrzehnten entschieden, diese Ausformung einer strafrechtlichen Sanktion zu vermeiden. So kam den Körperstrafen auch eher ein sadistischer denn ein erzieherischer Gedanke zu. Außerdem hat sich etwa das Schlagen aus weiten Teilen der Bevölkerung gänzlich zurückgezogen.

Die gesellschaftliche Akzeptanz körperlicher Gewalt ist gesunken. Ebenso haben sich in den letzten Jahrzehnten neue Formen der Sanktionen ergeben, die milder wirken und einen resozialisierenden Effekt beinhalten. Letzteres wurde bei der Körperstrafe nämlich nicht beachtet: Wer am öffentlichen Pranger stand, war nicht selten bis ans Lebensende stigmatisiert.