Umstrittene Pläne auf Landesebene - Diskussion um den früheren Hafturlaub von Schwervebrechern

Von Laura Busch
11. April 2012

Zehn Bundesländer haben mit dem Vorhaben, Schwerverbrechern das Recht auf Hafturlaub nach fünf Jahren einzuräumen, Diskussionen ausgelöst. Personen, die zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, müssen bisher zehn Jahre abgesessen haben, bevor sie Langzeitausgang erhalten können.

Begonnen hat alles mit einem Vorstoß von Volkmar Schöneburg, Justizminister von Brandenburg und Mitglied der Linkspartei. Seit der Föderalismusreform fallen Fragen rund um den Strafvollzug in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Schöneburgs Vorstoß soll in den neuen Bundesländern sowie im Saarland, in Bremen, in der Pfalz und in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Skeptisch sind unter anderem Bayern und Niedersachsen. Hier soll es bei zehn Jahren Mindesthaft bleiben.

Kritische Töne kamen von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sowie der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Rainer Wendt, Chef der "DPolG" erklärte, die Pläne seien ein gefährliches Experiment, dessen Konsequenzen in letzter Instanz die Bürger tragen müssten. Bernhard Witthaut von der "GdP" äußerte den Verdacht, der Vorstoß habe vor allem mit Personalmangel beim Justizvollzugspersonal sowie der akuten Überfüllung von vielen Gefängnissen zu tun.