Ehrdelikt

Die Würde des Menschen ist grundrechtlich verankert. Zu ihr zählt auch die persönliche Ehre. Sie wird immer dann betroffen, wenn fälschlicherweise Dinge behauptet werden, die nicht zutreffend sind. So kann es im Streitgespräch schell einmal zu Äußerungen kommen, die strafrechtliche Relevanz besitzen. In diesem Fall ist von einem Ehrdelikt bzw. dem Ehrverletzungsdelikt die Rede. Es sollte daher vorab gut überlegt werden, welche Worte in den Mund genommen werden - und ob diese im Zweifelsfall zu belegen sind. Lesen Sie alles Wissenswerte über das Ehrdelikt.

Britta Josten
Von Britta Josten

Die Ehrdelikte

Gemeint sind Straftaten, die etwa

  • die Beleidigung (§ 185 StGB)
  • die üble Nachrede (§ 186 StGB) oder
  • die Verleumdung (§ 187 StGB)

umfassen. Delikte also, die auf die persönliche Integrität des Opfers abzielen. Sie verletzen nicht durch körperliche Einwirkungen, können aber den Ruf eines Menschen zerstören.

Damit ist im Regelfall auch ein wirtschaftlicher Schaden verbunden - denn wer will schon Geschäfte mit einem Kaufmann eingehen, dem gewisse Dinge nachgesagt werden? Und wer kann die sportlichen Erfolge eines Athleten bejubeln, dem aus anonymen Kreisen die Einnahme leistungssteigernder Substanzen unterstellt wird?

Kein Mensch muss es akzeptieren, dass Unwahrheiten über ihn verbreitet werden. Wird eine bestimmte Tatsache aber erwiesen, kann der Betroffene deren Nennung nicht einfach ablehnen.

Beleidigung

Eine Beleidigung beschreibt Handlungen, bei denen die Ehre eines anderen Menschen verletzt wird. Dabei kann es sich um herabwürdigende

  • Gesten
  • Tätlichkeiten oder
  • Äußerungen

handeln. Sie gilt als Grundtatbestand im Bereich der Ehrdelikte.

Üble Nachrede

Bei der üblen Nachrede wird nicht die Äußerung eines bestimmten Urteils unter Strafe gestellt. Statdessen geht es um Behauptungen sowie Verbreitungen von Tatsachen, die die Ehre eines Menschen verletzen. Um von einer Strafbarkeit zu reden, darf für die Tatsachenbehauptung kein Nachweis vorliegen.

Verleumdung

Bei der Verleumdung wird eine ehrverletzende Behauptung aufgestellt, von der die Person weiß, dass diese nicht der Wahrheit entspricht. Vor Gericht muss für eine Strafbarkeit der Nachweis gegeben sein, dass das Gegenteil der Behauptung wahr ist.

Die menschliche Ehre

Ganze Buchbände haben sich in den letzten Jahrzehnten alleine mit der Frage beschäftigt, worum es sich bei der menschlichen Ehre als rechtlich geschütztem Gut denn eigentlich handelt. Die vorherrschende Meinung sieht darin so etwa wie den Wert einer Person. Diesen erlangt sie durch rechtlich und moralisch einwandfreies Verhalten und durch sonstige Leistungen.

Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass ein Straftäter solche Äußerungen hinnehmen muss, die seine Persönlichkeit verletzen. Wie hoch oder niedrig dieser Wert eines Menschen ist und ob auf diesem Aspekt tatsächlich abgestellt werden muss, wird sich somit stets im Einzelfall bemessen.

Tatsache oder Meinungsäußerung?

Im Regelfall laufen derlei Verhandlungen stets auf die Frage hinaus, ob der Täter wahre Worte ausgesprochen hat oder ob er sich lediglich einer Meinungsäußerung bediente. Bei der Tatsachenbehauptung handelt es sich um etwas Vorhandenes oder Geschehenes. Etwas also, das Teil der Wirklichkeit ist und somit nachgewiesen werden kann.

Demgegenüber stellt das Werturteil nicht den objektiven, sondern den subjektiven Inhalt dar. Gemeint sind also persönliche Ansichten und Äußerungen, die nur auf dem Wissen und der Überzeugung eines Menschen beruhen, als solche aber eben nicht faktisch belegbar sind.

  • Wer Tatsachen verbreitet, kann sich nur in wenigen Fällen der Strafbarkeit aussetzen.
  • Werden dagegen Unwahrheiten kundgetan, darf der Täter keinen Schutz durch das Gesetz verlangen.
Beleidigungen können sehr Verletzend sein
Beleidigungen können sehr Verletzend sein

Von zunehmender Relevanz

Die Straftaten gegen die persönliche Ehre haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Im Zuge der Verbreitung des Internets kommt es immer häufiger in Foren und Chat-Räumen zu Diskussionen, in deren Rahmen eine Vielzahl an Beleidigungen, üblen Nachreden oder Verleumdungen gefunden werden kann.

Besonders im Netz fällt es leichter andere Menschen zu beleidigen und zu verleumden
Besonders im Netz fällt es leichter andere Menschen zu beleidigen und zu verleumden

Doch das weltweite Netz stellt mitnichten ein rechtsfreies Territorium dar. Wer sich hier zu Ehrendelikten hinreißen lässt, kann ebenso von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden wie jener, der dem Nachbarn über den Gartenzaun einen Schmähruf an den Kopf wirft. In manch hitziger Debatte lohnt es sich daher, lieber den Computer herunterzufahren und die Gedanken zu sortieren, statt den eigenen Ansichten freien Lauf zu lassen und anschließend strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.