Medikamente von der Steuer absetzen: Eigenbelastung richtig berechnen

Von Nicole Freialdenhoven
2. Juli 2013

Wer für gesundheitliche Ausgaben wie Zahnersatz oder eine neue Brille tief in die Tasche greifen muss, kann die entstandenen hohen Kosten in der Regel bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Manchmal ist es sogar möglich, auch kleinere Beiträge, zum Beispiel für Medikamente, von der Steuer abzusetzen: Es kommt immer darauf an, wann die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.

Deren Wert hängt vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab. Bei einem Einkommen bis zu 15.340 Euro macht die Eigenbelastung 1-5% des Einkommens aus, bei einem Einkommen bis zu 51.130 Euro bis zu 6% und darüber 2-7%. Der genaue Prozentsatz hängt von der jeweiligen Kinderzahl ab. Allerdings werden diese Eigenbelastungsgrenzen gerade vor dem Bundesfinanzhof verhandelt: Zwei Klagen stellen in Frage, ob die Grenzen überhaupt verfassungsgemäß sind und ob Krankheitskosten schon ab dem ersten Euro anerkannt werden müssen.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Menschen mit hohen Rechnungen, diese auf jeden Fall jetzt schon steuerlich geltend zu machen, auch wenn die Eigenbelastungsgrenze nicht erreicht wurde. Je nachdem wie das Gericht entscheidet, könnten die Krankheitskosten durchaus noch anerkannt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Kosten mit einer Rechnung nachgewiesen werden können.