BGH-Urteil: Postbank darf weiterhin Werbekreditkarten verschicken

Von Frank Hertel
7. März 2011

Die Postbank versucht neue Kunden zu werben, indem sie ihnen Kreditkarten zuschickt, auf denen bereits ihr Name steht. Interessierte bekommen dann eine "Treueprämie geschenkt", wenn sie die Karte freischalten lassen. Gegen diese Werbepraxis hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt. Er war der Ansicht, hier werde der Kunde in die Irre geführt.

Außerdem wüssten die Beschickten nicht, ob sie die Karten mit ihrem Namen einfach wegschmeißen könnten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun entschieden, dass so eine Werbeaktion nicht zu beanstanden sei, weil die Verbaucher die Funktionsweise einer Kreditkarten kennen würden und es kein Problem bei der Entsorgung dieser besonderen Werbung gebe. Ein Verantwortlicher der Postbank sagte, um sicher zu gehen, dass die Karten nicht in falsche Hände geraten, sollte man sie vor dem Wegwerfen zerschneiden.