Wer kennt diese Situation nicht. Nach einem eher mäßigen bis schlechten Essen in einem Restaurant kommt es zur Abrechnung durch den Kellner. Während des Bezahlens überlegt man sich nun, ob denn dem Kellner ein Trinkgeld gegeben werden soll, obwohl man doch eigentlich überhaupt nicht zufrieden war. Doch wie verhält man sich am besten in so einer Situation, wo doch eigentlich das Gewähren von 5-10% des Endpreises als Trinkgeld üblich ist?
Zunächst einmal muss leider betont werden, dass selbst Knigge Regeln hierzu keine einheitliche Regelung vorsehen. Stattdessen sollte die Frage, ob denn überhaupt Trinkgeld gegeben werden sollte, von einigen Faktoren abhängig gemacht werden.
Dies wäre zunächst die Frage, wie unzufrieden man denn selber überhaupt war. Kleine Mängel sollten sich nicht auf das Geben von Trinkgeld auswirken. Schließlich macht jeder im Arbeitsalltag einmal Fehler, weshalb diese auch verzeihlich sein sollten. Anders schaut es da schon bei größeren Nachlässigkeiten oder Mängeln aus. Auf diese kann dann aber nicht nur mit einer Negation des Trinkgelds reagiert werden. Stattdessen kann der Kellner oder die Küche direkt auf diese angesprochen werden.
Darüber hinaus hängt die Trinkgeldvergabe auch von der Höhe des angebrachten Trinkgelds ab. Bestellt man lediglich ein Getränk, dann kann das Trinkgeld auch schon einmal weggelassen werden, wenn es nur einen kleinen Kritikpunkt gab. Handelt es sich wiederum um zahlreiche Getränke oder Gerichte einer großen Runde, dann sollte sich zweimal überlegt werden, ob das Trinkgeld zurückgehalten werden sollte. Wird in einem solchen Fall nämlich überhaupt kein Trinkgeld gewährt und man zahlt auf den Cent genau, dann erscheint dies wie eine provokante Geste. Diese ist wiederum nur dann gerechtfertigt, wenn man mit dem Service oder der Küche überhaupt nicht zufrieden war. Im Zweifelsfall kann in diesem Zusammenhang auch einfach auf den nächsten vollen Betrag aufgerundet werden. Aus 84,74 Euro wird dann eben 85 Euro, was zwar nicht die übliche Trinkgeldmenge darstellt, dem Kellner aber zumindest das Suchen nach dem passenden Kleingeld erspart.
Letztlich kann die Gewährung des Trinkgelds auch noch vom Kellner selbst abhängig gemacht werden. Ist dieser freundlich und bemüht, dann ist ein Trinkgeld eigentlich angebracht. Schließlich kann der Kellner nichts dafür, wenn beispielsweise die Gerichte der Küche minderwertig ausfallen. In einem solchen Fall kann man die häufig gestellte Frage, ob es denn einem geschmeckt habe, einfach verneinen, statt kein Trinkgeld zu geben.
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09.07.12 | |
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07.04.11 | |
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16.01.11 | |
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16.11.10 | |
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31.05.10 | |
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Das Trinkgeld-Geben ist eine zugleich alltägliche und überaus rätselhafte Handlung. Um Peanuts geht es dabei nic...
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