Zählt Erziehungsgeld zum Einkommen dazu (Kindergeldgrenze)

Hallo,
ich bin 23 Studentin und erwarte im Sommer mein erstes Baby. Nun habe ich die Möglichkeit neben meinem Minijob in den Semsterferien eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese beiden Einkommen zählen zur Höchstverdienergrenze bei der Berechnung ob meine Eltern für mich weiterhin Kindergeld beziehen können.
Zählt aber auch das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld dazu?
Auf eine Antwort bin ich gespannt.
Grüße Sarah

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