Hallo
Ich bin seit Dezember 2011 in der Schweiz und komme mit meinem Einkommen über die Freigrenze von 8004,00 EUR. Ich würde nun gerne wissen, ob mein Einkommen in der Schweiz als Bemessungsgrunglage hinzugezogen werden kann und welche Kosten ich eventuell als Werbekosten geltend machen könnte (z.B. Kosten für Abitur).
Freue mich auf Antworten.
Mandy
Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wird ein Kind jedoch nur dann berücksichtigt, wenn es daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne von §§ 8, 8a Viertes Buch Sozialgesetzbuch sind dabei unschädlich.
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