Muslimische Bademode bleibt verboten?

Von Marion Selzer
6. März 2012

Der Burkini, ein Badeanzug aus zwei Teilen, mit dem gläubige Musliminnen auch öffentlich ins Schwimmbad dürfen, soll in Dortmund größtenteils weiter verboten bleiben. Anders dagegen in den Städten Witten und Bochum. Hier ist der Burkini erlaubt, sofern er aus Materialien besteht, die auch bei sonstiger Badebekleidung zum Einsatz kommen.

Der Grund für das Verbot in Dortmund. Man könne nicht ausschließen, dass unter dem Burkini andere Bekleidungsstücke getragen würden, was zu hygienischen Einbußen führen könne. Der Stadtrat von Dortmund will die Sache nun aber überdenken.