Umschulung oder Neue Ausbildung

Hallo ich hoffe ich bin hier richtig !!! :-)
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Schreiner
und arbeite schon 5 Jahre in meinem Beruf .
Mein Vater ist selbstständiger Flaschner ung geht nun
bald in Rente. Ich würde jetzt gerne seinen Betrieb übernehmen
und wollte nun fragen ob ich eine Umschulung zum Flaschner machen
kann oder da eine neue Ausbildung fällig ist.Zudem würde ich gerne wissen
wie lange die Umschulung geht und ob ich irgendwie finanzielle Unterstützung
beantragen kann für diese Zeit da ich in Miete wohne und bereits
ein Kind habe. Wäre cool wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
Danke schonmal! Gruß Marciiiiii

Antworten (4)
Moderator
Hallo Marciii

Ich hatte gerade einen frisch gebackenen "Flaschner" zu besuch. Jetzt kommts zunächst mal drauf an, was für dich ein Flaschner ist. Eigentlich sind das ja "nur" die Blech-Patscher. Meist sagt man aber zu allem was mit Gas-Wasser-Schei...Heizung zu tun hat, Flaschner. Dann sind das heute "Anlangenmechankier Heinzung, Sanitär, Klimatechnik". Für diesen Berufszweig herrscht Meisterzwang, das heißt, du musst einen Meister angestellt haben. Falls dein Vater keinen hat, dann ist das vielleicht noch irgendwas aus "altem Recht", Bestandsrecht (ehemaliger Osten?) oder sowas.

Viele Grüße
Kermit

Moderator
Hallo Marciiii

Ich glaube ja - aber wie gesagt: "glaube". Erkundige dich bei der Handwerkskammer, denn die sind ja letztendlich auch für die Genehmigung zuständig.
Wäre nett, wenn du uns (mich) am Laufenden halten würdest.

Viele Grüße
Kermit

Hallo Kermit

Danke für deine schnelle Antwort! Also mein Vater
hat Installateur gelernt und hat auch kein Meister. Also besteht
keine Meisterpflicht. Also könnte ich den Betrieb nun als Schreiner
führen wenn mein Vater als minijobber angemeldet ist ?
Danke schon mal! Gruß Marciiiiii

Moderator
Hallo Marciiii

Da hast du dir was vorgenommen.... Und das auch noch in wohl relativ kurzer Zeit, wenn dein Vater bald in Rente geht. Du wirst sicher auch als Schreiner den Betrieb übernehmen dürfen (als Betriebsinhaber), aber ich glaube nicht, dass du den Betrieb (alleine) führen darfst. Da musst du sicher eine entsprechende Ausbildung ("Anlagenmechaniker SHK" oder vergleichbares) haben und - sofern für diesen Beruf noch Meisterzwang ist - auch noch die entsprechende Meisterpfügung ablegen. Wenn du einen Meister im Betrieb angestellt hast, dann dürfte das auch gehen (das könnte ja auch dein Vater als Minijobber sein). Ich würde dir empfehlen, mit der Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen. Dein Vater hat da sicher einen ensprechenden Ansprechpartner, denn er muss da ja auch Mitglied sein. Und für die Förderungen: Mal bei der Arbeitsagentur vorsprechen und mal beim landratsamt wegen Bafög.

Wir haben hier einen User, der schon öfter in diesem Bereich kompetente Antworten gegeben hat, ich hoffe, der schaut hier auch mal vorbei...

Ich finde gut, dass du den Betrieb deines Vaters übernehmen willst! Ich wünsche dir dabei viel Glück und viel Erfolg!!!

Vele Grüße
Kermit

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