Bangen um den Studienplatz - Auch wer eine Absage kassiert, hat noch Chancen aufs Wunschstudium

Von Melanie Ruch
17. Juli 2013

Jedes Jahr wollen mehr Abiturienten nach der Schule studieren und das bei nahezu gleichbleibendem Studienplatzangebot. Das hat zur Folge, dass auf einen Studienplatz immer mehr Bewerber kommen. Eingeschränkt wird die Bewerberflut von den Unis durch den sogenannten Numerus Clausus (NC), den die Universitäten jedes Semster neu festlegen, je nach Zahl der Studienplätze und Bewerber.

Mittlerweile gibt es auf Grund der Bewerberflut kaum noch Studienplätze ohne NC. Um einen Platz im Wunschstudium zu bekommen, sollten sich Bewerber daher gleich an mehreren Unis gleichzeitig bewerben. Doch selbst wenn alle Stricke reißen und eine Absage nach der anderen kommt, besteht noch Hoffnung.

Jedes Semster gibt es beispielsweise zahlreiche Studienplätze, die bis zuletzt unbelegt bleiben, weil manche Studenten von mehreren Unis Zusagen bekommen haben. Diese freien Plätze werden dann im Nachrückverfahren vergeben.

Die Plätze, die danach noch immer frei sind, werden unter allen weiteren Bewerbern ausgelost und zwar ohne Beachtung des NCs. Sowohl für sowohl das Nachrück- als auch für das Losverfahren muss man sich erneut bewerben. Viele Unis bieten dafür Onlineformulare an. Die meisten Unis stellen ihre freien Studienplätze auch zusätzlich bei der gleichnamigen Internetplattform "Freie-Studienplaetze.de" online.

Eine weitere Chance auf das Wunschstudium bieten weniger bekannte Unis. In Ostdeutschland beispielsweise sind die Bewerberzahlen auf die Studienplätze und damit auch deren NCs generell deutlich niedriger. Sollte es im Nachrückverfahren nicht mehr klappen, kann man immernoch über einen Fachrichtungswechsel versuchen, das gewünschte Fach zu belegen.

In diesem Fall belegen Studenten zunächst ein verwandtes Fach, um später zum Wunschfach zu wechseln oder sie wählen das Wunschfach zunächst als Nebenfach und wechseln es später zum Hauptfach. Vorher sollte man sich allerdings informieren, in wieweit der Fachwechsel möglich ist und ob bereits erfolgte Leistungen für das Wunschfach angerechnet werden können.

Übrigens werden minderjährigen Studienanfängern an vielen Unis Studienplätze reserviert. In Nordrhein-Westfalen werden beispielsweise 2% aller Studienplätze einer Fachrichtung für Studenten unter 18 Jahren freigehalten. In Berlin sind es sogar bis zu 5%.