18.03.11 09:01
Waldtraut
Waldtraut

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Rechtschreibreform Forum

Ich bin Rentnerin,muß ich die neue Rechtschreibreform noch befolgen?

Ich bin achtundsechzig Jahre alt.Wenn ich meinem Enkel einen Brief schreibe,ruft er an und bedankt sich für den Brief,meistens habe ich noch einen Geldschein beigelegt.Mein Enkel geht auf ein Gymnasium und ist sehr altklug,aber sehr liebenswert.Gestern rief er wieder an und sagte,daß ich in dem letzten Brief einige Fehler gemacht hätte.Wenn ich nach der neuen Rechtschreibreform fehlerfrei schreiben möchte,müßte ich noch einmal in eine Schule gehen.Ich bleibe bei meiner alten Schreibweise .Was meinen Sie?

Auf diesen Beitrag antworten

Antworten (4)

18.03.11 18:47
Klausi
Klausi

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Hallo Waldtraut

Natürlich gab es eine Rechtschreibreform, dann at man zurückgerudert und es gab eine Reform der Reform und wenig später die Novellierung zu ebendieser Reform.
Ich habe auch keine Lust mir irgendwelchen neumodischen Quatsch anzueigenen und auch in meiner beruflichen Qualifikation hatte ich bisher nie Probleme, mich unverständlich ausgedrückt zu haben - auch wenn ich nicht jedes "ß" rechtschreibkonform durch "ss" ersetzt habe.
Bleib nett, wie du bist und schreib' wie du wills - und mach deinem übereifrigen Enkel klar, dass (dass ??) es in unserem Alter seeeehr unwichtig ist, ob wir unsere Liebe rechtschreibkonform ausdrücken können.
Alles Liebe
Klausi

16.03.12 20:48
MichaHi90
MichaHi90

Beitrag von einem Gast oder ehemaligen Mitglied

Nein, müssen Sie nicht!

Die Neuregelung der Rechtschreibung ist nur gültig für Schüler und Beamte. Es ist also nicht nötig, dass Sie sich daran zwingend halten.
Ich schreibe über dieses Thema gerade meine Hausarbeit und kann dazu sagen, dass viele Privatpersonen gegen diese Reform geklagt haben. Sie wurde immer mit der gleichen Begründung zurückgewiesen: Nicht bindend für Privatpersonen. Natürlich wird man nach fast 15 Jahren schief angeschaut, wenn man noch nach der alten Regelung schreibt, aber verpflichtend ist es nicht!
Herzliche Grüße,
Micha

16.03.12 21:15
Tom92
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
998002.06.200810998Tom92 ist gerade online

@ MichaHi90

Hmmm .., ich glaube nicht, dass du das so sehen kannst, dass die "Neuregelung der Rechtschreibung nur für Schüler und Beamte gültig ist".
Wenn sich eine " Privatperson", die kein Schüler oder Beamter ist, z.B. um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt und alles nach der alten Rechtschreibung schreibt, könnte es schon passieren, das eher ein Bewerber mit der "richtigen" Rechtschreibung im Bewerbungsanschreiben den Job bekommt. Ich glaube doch, das viele Personalchefs in größeren Unternehmen drauf achten, das nach der "gültigen" Rechtschreibung geschrieben wird.
So viel ich weiß, sollte man auch bei einen Schriftwechsel mit Behörden möglichst richtig schreiben, das habe ich mal irgendwo gelesen oder gehört. Daher wäre es bestimmt für jeden, egal ob Schüler, Beamter oder was auch immer, besser nach der neuen Rechtschreibung zu schreiben.

Diese Antwort wurde von einem Moderator bearbeitet.

16.03.12 23:06
mr_felix
BeiträgeMitglied seitPunkteOnline
21311.12.2011221mr_felix ist ist im Moment nicht online

...

Ich stimme Tom92 zu :)
Aber als Rentner darf man ruhig auch nach der alten Rechtschreibung schreiben, denn wenn man nicht mehr im Beruf ist, wird sich daran wohl auch keiner mehr stören :)


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