8. Februar 2005
Ein Attest mit der Diagnose „Examenspsychose“, hinter der ein Brechdurchfall steckt, ist keine ausreichende Entschuldigung, um einer Abschlussprüfung fern zu bleiben.
Das berichtet das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (Az. 14 A 3057/03). Die Angst, so die Richter, sei Ausdruck eines Leistungsdefizits.
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26.05.12 | |
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