Mindestlohn-Missachtung durch das Arbeitszeitkonto?

Brauche einen Rat bezüglich des Mindestlohns in der Zeitarbeit.

Um das ganze besser zu veranschaulichen, nehme ich ein vereinfachtes Beispiel mit folgenden Werten:

• Zeitarbeit-Mindestlohn Ost bis 31.10.2012: 7, 01 Euro

• Angestellt mit E1 Ost: 7, 01 Euro (so wie 80% aller Ost-ZAN)

• Ein Monat = 20 Arbeitstage

• Garantierte Arbeitszeit von 35 Stunden die Woche, gemäß Tarifvertrag

• Einfachheitshalber: Urlaub und Branchenzuschlag werden nicht berücksichtigt. Missbrauch des Arbeitszeitkontos wird akzeptiert.

**********************************
Mein Beispiel (so oder so ähnlich haben es schon viele erlebt):

Angenommen, Zeitarbeiter ZZZ wird bei Zeitfirma VVV eingestellt und erhält als Lohn die Entgeltgruppe 1 Ost (7, 01 Euro). Er arbeitet im Monat 160 Stunden. Wie in den Zeitarbeit-Tarifverträgen vereinbart, werden 140 Stunden im Monat ausbezahlt und die restlichen 20 Stunden gehen auf das Arbeitszeitkonto. Nach zwei vollen Monaten wird Zeitarbeiter ZZZ vom Entleiher abgemeldet und er erhält von seinem Arbeitgeber VVV die Kündigung fristgerecht zur Monatsmitte. In den letzten 2 Wochen hat der Arbeitgeber keine Arbeit und für diesen Zeitraum wird das Arbeitszeitkonto ausgezahlt.
**********************************

Jetzt rechne ich mir den tatsächlichen Stundenlohn aus:

• Für die ersten zwei Monaten betrachtet: Es wurden je Monat 160 Stunden gearbeitet, jedoch nur der Lohn für 140 Stunden ausbezahlt. Das ergibt ein Real-Stundenlohn von 6.13 Euro.

• Auf das ganze Beschäftigungsverhältnis (2.5 Monate) betrachtet: Es wurden 320 Stunden gearbeitet und hinzu kommen 70 Stunden aus dem letzten halben Monat. Das macht insgesamt 390 Stunden. Jedoch wurde nur 350 Stunden (280+70) ausbezahlt. Das macht ein Real-Stundenlohn von 6.29 Euro.

Meine Frage: Liegt hier eine Missachtung des gesetzlichen Mindestlohns vor?

Aus meiner Sicht: JA!

Meine zweite Frage: Missachtung des gesetzlichen Mindestlohns - Welche Möglichkeiten gibt es im deutschen Recht, so etwas anzuzeigen?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich auf eure Antworten.

Antworten (6)
...

Es liegt hier keine Missachtung vor, denn:
Du hast 160h gearbeitet, 140h wurden dir bezahlt. Die Stunden die auf´s AZK gehen bleiben erstmal dort OHNE das sie vergütet werden, bevor sie gebraucht werden.
Stell dir folgendes vor:
Du hast sagen wir 30h auf deinem AZK, keinen Urlaub mehr und brauchst unbedingt aus irgendeinem wichtigen Grund 2 Tage frei. Deine nächste Gehaltsabrechnung kommt und was siehst du? Genau diese beiden Tage wurden nicht vergütet. Warum nicht? Genau, weil sie ja schon bezahlt wurden in dem Monaten in den du sie erarbeitet hast. Bedeutet im Umkehrschluss, du hast in dem Monat weniger Lohn, weil du 2 Tage AZK-frei genommen hast. Irgendwie blöd oder?

Was ist an einem AV so schwer zu verstehen? Vor allem die Vergütung ist dort klar definiert. Oft ist es im Helferbereich so, das man eine 40h/Woche hat, aber nur (vertraglich vereinbart) 35h/Woche ausbezahlt bekommt, der Rest geht auf das AZK. Also bleibt es bei einem Stundenlohn von (in deinem Beispiel) 7, 01€/h. Kommt es zu freien Tagen über das AZK, müssen diese ja auch bezahlt werden. Stell dir vor es sind sowas wie "Überstunden" vllt macht es dir das dann einfacher, Überstunden werden auch nur das bezahlt, wenn man sie nutzt, sprich ob man sie abfeiert oder sich ausbezahlen lässt.

Das viele ZAF das AZK nicht korrekt behandeln ist nichts neues, nur frag ich mich wie dumm man sein muss, um sich verarschen zulassen? Wahrscheinlich liegt bei 90% aller ZAN das Problem darin, dass sie sich nicht die AV´s durchlesen und bei Themen die sie nicht verstehen nicht nach fragen, weder den Disponenten noch einen Anwalt.

Der "Nichteinsatz" ist das unternehmerische Risiko, das jede Firma zu tragen hat, egal ob Urlaub oder Krankheit, aus diesem Grund darf niemand, ausser dem ZAN, über das AZK verfügen, da stimme ich Frank zu.

@ Gast

Nein, habe ich auch nicht.
Für mich gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Da ändert auch kein Gerichtsurteil was dran.
Sollte es mich betreffen, dann klage ich bis zur höchsten Instanz.

Auch Richter haben sich an bestehende Gesetze zu halten und dementsprechend zu urteilen.

@Frank

Du hast dir offensichtlich nicht die Mühe gemacht, die verlinkten LAG-Gerichtsurteile lesen.

@ Gast

Bei dem Zeitkonto bei Zeitarbeitsfirmen gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Und desdhalb stimmen meine Ausführungen, da sie im Gestz ganz klar geregelt sind.

Arbeitszeitkonten

@Frank
Deine Ausführungen zum Arbeitszeitkonto stimmen nicht ganz:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15966
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/0567-11.pdf

Revision vor dem BAG ist anhängig, Az. 5 AZR 483/12.

@Manita
Bei der Ermittlung des Stundenlohnes rechnest du die du 70 Stunden vom Arbeitszeitkonto doppelt. Das ist falsch, sie wurden ja auch nur einmal gearbeitet.
Zur grundsätzlichen Zulässigkeit von Arbeitszeitkonten siehe oben.

Arbeitszeitkonten sind übrigens nicht nur in der Zeitarbeit üblich. Das nennt sich flexible Arbeitszeit und ist sogar im öD verbreitet.

Hallo Manita

Wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz hat, dann hat sie einen weiter zu bezahlen, OHNE sich aber am Zeitkonto zu bedienen.
Das steht ganz klar im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Doch leider halten sich die meisten ZAF nicht daran.
Entnommene Stunden einklagen, und der ZAF zerigen wer im Recht ist.

Das Zeitkonto an sich ist legal, leider.
Aber wie die ZAF es in den meisten Fällen handhabt, dass ist illegal.

Zum Stundenlohn.
Deine Rechnung stimmt nicht so ganz.

Die meisten Verträge sehen eine m onatliche Vergütung von 15 Stunden vor, die man auch bezahlt bekommt.
Steht im Vertrag eine vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich, dann gehen am ende des Monats alle Stunden die über die 150 liegen aufs Zeitkonto.
Sie sind also nicht weg, und deshalb kannst Du sie nicht bei der Berechnung des Stundenlohns weglassen.

Und nochmal, nur der Zeitarbeiter bestimmt, was mit seinen Stunden auf dem Zeitkonto passiert.
Keine illegale Entnahme der ZAF, kein aufgezwungender Urlaub bei Nichteinsatz, dass ist alles illegal.

Ein bestimmter Herr hier wird sich bestimmt auch dazu äussern, und meinen Bericht wieder in der Luft zerreissen.
Der Name fängt mit P an.
Kümmere Dich nicht um ihn, der versucht hier jeden die Zeitarbeit als das Ding aller Dinge anzupreisen.

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema