Stundenanzahl

Habe mich bei einer Zeitarbeitsfirma für eine Bürotätigkeit beworben. Werde allerdings nach Stunden bezahlt. Stelle war mit 20 Stunden ausgeschrieben. Beim Vorstellungsgespräch in der betreffenden Firma sagte man mir jedoch ich sollte ruhig 25 Wochenstunden arbeiten, was ich auch gern machen will. Montag kann ich den Arbeitsvertrag unterschreiben. Habe Angst das die Zeitarbeitsfirma mir nur die 20 Wochenstunden regulär bezahlen will und den Rest auf ein Gleitzeitkonto ansparen. Haben nämlich schon davon gesprochen das es so was gibt. Aber ich soll ja immer so arbeiten und nicht vertretungsweise als Überstunden. Kann ich drauf bestehen das da die tatsächlichen Wochenstunden im Vertrag stehen?

Antworten (1)
Gleitzeitkonto kein Muss

Generell ist es nicht schlecht, wenn man ein Gleitzeitkonto hat. Wenn man z. B. wegen einem Arzttermin, kranker Oma etc. mal frei haben möchte und der Urlaub schon verplant bzw. aufgebraucht ist, dann kann man über das Überstundenkonto sich die Tage nehmen. In einigen großen wie kleinen Firmen ist das gängige Praxis und bei den Mitarbeitern beliebt. Außerdem hat man immer ein gleiches Gehalt mit dem man fest rechnen kann.

Die Überstunden sind bei uns auch gedeckelt, d. h. mehr als eine bestimmte nach iGZ-Tarifvertrag festgelegte Summe dürfen die Mitarbeiter nicht auf ihrem Gleitzeitkonto haben.

Ein Gleitzeitkonto ist jedoch kein Muss. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber auch ausmachen, dass Sie auf das Gleitzeitkonto verzichten und die Überstunden mit der nächsten Lohn bzw. Gehaltsabrechnung ausbezahlt bekommen.

Andere Möglichkeit wäre die Stundenanzahl im Vertrag auf 25 Wochenstunden zu erhöhen. Wenn das sowieso der Kundenbetrieb möchte, sollte das kein Problem sein.

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